Urheberrechtsverletzung durch KI: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch
In einem Verfahren vor dem Landgericht München I hat die Verwertungsgesellschaft GEMA zentrale Ansprüche gegen zwei Unternehmen aus der OpenAI-Gruppe durchgesetzt. Die zuständige Zivilkammer sieht in der Nutzung geschützter Liedtexte durch Sprachmodelle des Unternehmens eine unzulässige Vervielfältigung. Streitgegenstand waren unter anderem Titel von Kristina Bach und Rolf Zuckowski, die auf Nutzereingaben hin von Chatbots nahezu vollständig wiedergegeben wurden. Die GEMA hatte argumentiert, dass ... →