CUII-Liste: Netzsperren künftig nur noch mit Gerichtsbeschluss
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) hat ihre Vorgehensweise geändert . Bislang konnten große Medienunternehmen, Verbände und Internetprovider in diesem Zusammenschluss Domains blockieren lassen, wenn sie Urheberrechtsverstöße annahmen. Dafür war kein richterlicher Beschluss erforderlich. Nach Hinweisen auf Fehlentscheidungen und auf Drängen der Bundesnetzagentur wird dieses Verfahren nicht mehr fortgeführt. Auslöser für die Diskussion war die Veröffentlichung einer internen Liste von blockierten Webseiten im vergangenen ... →