Recht auf Mindestversorgung: Neue App zur Messung der Bandbreite
Die Bundesnetzagentur hat mit RaVT ein neues Messverfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Verbraucher prüfen können, ob ihr Internetanschluss die gesetzlich festgelegte Mindestversorgung erreicht. Die Abkürzung steht für „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ und nimmt somit den Sinn und Zweck der begleitenden Anwendung vorweg. Das Messverfahren wurde eigens dafür entwickelt, die tatsächliche Leistung von Festanschlüssen mit der durch das ... →