Verbraucherzentrale NRW: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
Seit dem 1. August 2016 gilt in Deutschland die Routerfreiheit. Euer Internetprovider darf seine Dienstleistung nicht mehr an ein von ihm angebotenes Gerät koppeln, sondern muss diese Wahl euch überlassen. Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen feststellen lassen : Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Essen, das auf Antrag der Verbraucherzentral in einem Eilverfahren gegen die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH ... →