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Umsätze, Einnahmen, Preisgestaltung

Apple gegen Epic: Valve gerät zwischen die Fronten

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51 Kommentare 51

Apple und die für den Erfolgstitel Fortnite verantwortlichen Spiele-Publisher von Epic bringen sich seit einigen Wochen in Position für einen langanhaltenden Rechtsstreit, der das Zeug dazu haben könnte, das Kräfteverhältnis im App Store nachhaltig zu verändern.

Epic In App Kauf

Brachte alles ins Rollen: Epic verkaufte Guthaben ohne Apple zu beteiligen

Grob vereinfacht fordert Epic das Recht ein, die eigenen Titel am App Store vorbei anbieten beziehungsweise wenigstens auf die Umsatzbeteiligung in Richtung Apple verzichten zu dürfen.

Und obwohl aktuell nur Apple und Epic im Epizentrum des sich anbahnenden Kräfte-Messens gegenüberstehen, erschüttert der Streit die ganze Branche. Zum einen hoffen viele der im App Store vertretenen Unternehmen auf einen Sieg Epics, der sich im besten Fall auch positiv auf die eigenen Umsätze auswirken würde – einige große wie Spotify haben sich dafür sogar in der „Koalition für App Fairness“ zusammengeschlossen. Zum anderen streifen die Prozess-Vorbereitungen von Apple und Epic erstmals auch bislang unbeteiligte Parteien.

Valve plötzlich zwischen den Fronten

So kamen zum Wochenende weitreichende Forderungen der Apple-Anwälte ans Tageslicht (PDF), die diese gegenüber Valve geltend gemacht hatten. Der Software-Konzern ist unter anderem für seine Spiele Half-Life, Counter-Strike und Dota bekannt, darüber hinaus aber auch als Betreiber des Software-Kaufhauses Steam in der selben Branche wie Apple und Epic unterwegs.

Wie Ars Technica zuerst aufgefallen ist, haben Apples Anwälte Einsicht in die Betriebsunterlagen Valves gefordert, um ein Gespür für den Markt zu bekommen, in dem Epic mit seinem Software-Kaufhaus operiert.

Umsätze, Einnahmen, Preisgestaltung

Apple wollte dabei unter anderem den jährlichen Gesamtumsatz aller von Valve angebotenen Apps und In-App-Käufe ansehen, die Werbeeinnahmen von Steam auswerten und prüfen, wie die Preisgestaltung bei Steam abläuft.

Forderungen, gegen die sich Valve bislang erfolgreich weheren konnte und seinerseits behauptet, Apples Informationsgesuch wäre für eine am Rechtsstreit nicht aktiv beteiligte Partei zu umfangreich.

Apple und Valve habe ihre Positionen in einem gemeinsamen Schreiben an das Gericht (PDF) dargelegt und warten nun auf eine Entscheidung des zuständigen Richters.

Zuletzt hatte Epic eine Wettbewerbsbeschwerde in der EU eingereicht. Zudem hatte ein kalifornischer Bezirksrichter noch vor Beginn des Verfahrens festgelegt, dass Apple-Chef Tim Cook sieben Stunden zur Sache aussagen müsse.

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22. Feb 2021 um 16:42 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    51 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Verstehe ich das richtig? Fortnite macht mit Apple einen Vertrag, bricht Ihn quasi und klagt jetzt!?

    • Mach Dir kein Kopfweh. Es geht darum ob Vertrag rechtskräftig oder zu Monopol-lastig ist.
      Entspann Dich, passiert jeden Tag mehrmals auf dieser Welt weit entfernt vom Gut und Böse Denken. Schenken sich beide wohl nichts …. :-)

    • Was viele Menschen leider nicht verstehen: Verträge stehen unterhalb von Gesetzen. Du kannst in einen Vertrag reinschreiben was du willst: Wenn der Vertrag oder einzelne Klauseln geltendes Recht brechen, ist die Klausel oder der Vertrag unwirksam. Das ist sehr häufig so bei zB Mietwohnungen. Der Vermieter schreibt irgendwas rein, das Gesetz sieht es anderes, die Klausel ist unwirksam. Das MUSS in einem Rechtsstaat auch so sein.

      Anderes Extrembeispiel: du kannst mit jemandem 1000 Verträge darüber abschließen dass er dich umbringen darf. Es bringt nichts. Gesetzlich ist es nicht erlaubt und daher wird es trotz Vertrag geahndet.

      Lange Rede kein Sinn: Nur weil jemand einen Vertrag abgeschlossen hat, heißt es nicht dass der Vertrag nicht ungültig ist und gegen Gesetze verstößt. Und das darf er nun mal nicht.

      • deshalb auch immer die „Salvatorische Klausel“: sollte ein Teil /Absatz in diesem Vertrag gegen Recht oder Gesetz verstoßen, gilt der Rest des Vertrages weiterhin (sinngemäß).
        Ansonsten ist bei Verstoß immer der ganze Vertrag nichtig

      • Und selbst dieser Satz ist in einer (zumindest) AGB nichtig. Sprich: Eine Klausel falsch, alle Klauseln nichtig.

  • *Person tretet Tür ein*

    -Sofort, zeig mir deine kompletten Kontoauszüge, einfach alles!

    -Warum?

    -Nun…weil ich sage?

    -Nö

    -Aber jetzt bin ich doch schon hier??

    -trotzdem nö

    -aber meine Anwäl..

    -nö

    *Person repariert Tür und verschwindet wieder*

    Spaß bei Seite, wie stellen die sich das denn vor? :,D

    • na ganz so ist es nicht, aber das stimmt schon.

      Fakt ist aber die Konsequenzen gelten für alle. An da Steam auch Monopolist ist. Und wenn die Daten zeigen das Steam nur der Verkauf und nur 7% bekommt…

      naja dann freut euch alle, dann kommt das auch in allen anderen Software Kaufhäuser.

      Aber so wird es nicht sein, haha.

      • Steam ist weit davon entfernt von Monopolist sein, denn es gibt mehrere Launcher am PC ob Epic, Origin, Steam, Battlenet, Uplay etc. etc. spielt für den Kunden erstmal keine Rolle er kann sich den Launcher holen wo er will. Ob die Spiele es in den Entsprechenden Launcher gibt ist wieder was anderes. Wenn es nicht gerade Blizzard Spiel sind, so gibt es diese oft eigentlich sowohl bei Epic, Orgin und Steam.

        iOS Apps gibt es aber halt nur im iOS App Store.

      • Nach der Logik ist doch alles richtig wie es ist. Wenn man keine Lust auf Apple Gängelung hat kann man ja für Google Entwickeln.

        Das Problem ist halt das es dort eine geringere Bereitschaft gibt das Portemonnaie zu öffnen.

      • Steam verlangt 30%, das ist bekannt. Es geht eher um das Gesamtvolumen.

      • Ja und? Der Kunde hat die Wahl: AppStore, Playstore, …… muss er sich halt ein anderes Endgeräte zulegen.

        Außerdem gibt es auf der Welt reales Leid und Epic’s Fortnite ist ein Spiel in dem es darum geht zu töten! Merkst was?

      • Wieviel erhält denn Epic eigentlich im EpicStore bei den Verkäufen von spielen ????

      • 12% und bei Verwendung der Unreal Engine kommen dann nochmal 5% dazu. Die Preise für den Endkunden sind jedoch identisch zu anderen Stores. Um den Store zu pushen versucht Epic möglichst viele Exklusivverträge auszuhandeln. Gibt also regelmäßig PC Titel die erstmal nur über den Epic Store erhältlich sind und nicht über alternative Stores für den Endkunden erhältlich sind.

  • Das was Epic gemacht hat, war nicht unbedingt in Ordnung, aber Apple muss echt mal wieder auf den Boden kommen. Irgendwann wird Apple’s Geldgier alle Kunden vergraulen.

  • @ifun

    Bitte ein für alle mal für jeden Nutzer erklären: nur weil zB Epic einen Vertrag mit Apple unterschrieben hat, heißt es nicht, dass sich Epic an alle Inhalte in Vertrag halten muss, wenn einige davon rechtswidrig sind. Ob einige davon rechtswidrig sind, klärt aktuell das Gericht. Am beste den Wiki Artikel zur Salvatorischen Klausel verlinken.

    • Mich würde jetzt wirklich interessieren was zwei Amerikanische Unternehmen mit unserem BGB zu tun haben?

      Davon mal ab selbst wenn „unser“ BGB DER gamechanger wäre müsste Apple gar nichts ändern da immer noch Abschlussfreiheit besteht.

    • Deine Erklärung stimmt nicht ganz ;)
      Wenn es so wäre hätten Gerichte nicht entschieden, dass Apple korrekt handelt, Epic im AppStore zu sperren.

      Verträge sind Verträge und man muss sich an die Regeln halten, man kann da nicht einfach sagen, das gefällt mir im Nachhinein nicht, ich lasse das prüfen, ob das vielleicht rechtswidrig ist, ich halte mich solange nicht an den Vertrag!
      Wo kämen wir dann hin?

      Ich denke, die salvatorische Klausel besagt was anderes.

      • In Verträgen können Klauseln stehen die Rechtswidrig sind oder eben nicht. Das klären Gerichte. Bsp. wäre hier nun das in den AppStore Richtlinien steht, dass Entwickler keine Alternative Abrechnung bewerben dürfen. Ob das Rechtswidrig ist oder nicht muss ein Gericht klären.

        Aber darum geht es bei diesen Streit ja nicht, da geht es ja um was anderes und da ist in meinen Augen Epic der Verlierer. Da sie einen Vertragsbruch gemacht haben.

        Das hätte Epic anders machen müssen um besser dazustehen.

    • Nachtrag @Floh: Da die AppStore regeln eher eine AGB (da für alle Anbieter) als eine einzelne Vertragsverhandlung ist, wird die salvatorische Klausel zumindest nach deutschem Recht unnütz sein, da AGBs entweder gelten oder nicht, aber nicht so halb.

      @Chris: Vielleicht heißt es nicht so, aber auch international gibt es am Ende eines Vertragswerkes diese Klausel, wenn ein Punkt nicht, nicht korrekt oder später rechtlich kassiert wird (bspw. Datenschutz zwischen D/ EU und US Unternehmen), dass trotzdem der Vertrag – bis auf diese(n) Punkt(e) – seine Gültigkeit behält.
      Alles andere würde ja irgendwie auch keinen Sinn ergeben.

    • Peter Brockmann

      Anwendung bei AGB. Nicht sinnvoll hingegen sind salvatorische Klauseln, um die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sicherzustellen. Zunächst einmal liegt das daran, dass für diese nach deutschem BGB ohnehin die Regelung gilt, dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt § 306 Abs. 1 BGB – die gewünschte Rechtsfolge tritt ohnehin ein.

      Hinsichtlich des Ersetzens durch eine wirksame Regelung (S. 2) kollidiert die salvatorische Klausel hingegen mit dem grundsätzlichen Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, das auch im Zusammenhang mit dem in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kodifizierten Transparenzgebot bewirkt, dass eine unwirksame Klausel nicht vom Gericht durch eine andere, gerade noch wirksame Klausel ersetzt werden kann: entweder die Klausel ist wirksam, oder sie ist vollständig unwirksam und es gilt die Grundregel des § 306 Abs. 2 BGB, wonach eine unwirksame Klausel durch die gesetzliche Regelung ersetzt wird. Eine davon abweichende salvatorische Klausel ist selbst nach § 307 BGB unzulässig.

      Schließlich ist die Klausel aus einem anderen Grund unwirksam: § 306 Abs. 3 BGB bestimmt, dass ausnahmsweise ein Vertrag dann vollständig unwirksam wird, wenn durch Wegfall einzelner Klauseln eine Seite so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr kein Festhalten am Vertrag mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall führt die Unwirksamkeit der Klausel tatsächlich zur Unwirksamkeit des Vertrags. Eine salvatorische Klausel, die von § 306 Abs. 3 BGB abweicht, würde gerade eine unzumutbare Benachteiligung darstellen und ist daher nach § 307 BGB ebenfalls unwirksam.

      Zum Schutz von AGB ist eine salvatorische Klausel also nicht sinnvoll. Entweder gibt sie exakt den Inhalt von § 306 BGB wieder (dann ist sie überflüssig) oder sie weicht von § 306 BGB ab (dann ist sie wegen § 307 BGB unwirksam).

      Salvatorische Recht

      Als salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche die Rechtsfolgen regelt, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

      Umgangssprachlich wird „salvatorisch“ auch eine vorbeugende Absicherung genannt.
      Verkürzte Form: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

      Satz 1 dieser Klausel stellt sicher, dass die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages lediglich Teilnichtigkeit, nicht jedoch Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge hat. Nach § 139 BGB nämlich führt die Teilnichtigkeit eines Vertrages grundsätzlich zur Unwirksamkeit der ganzen Vereinbarung, es sei denn, die Vertragsparteien hätten die Vereinbarung auch ohne den unwirksamen Teil abgeschlossen. Genau dies – nämlich den Willen der Parteien, auch ohne den unwirksamen Teil an der Vereinbarung festzuhalten – bringt der erste Satz der obigen salvatorischen Klausel zum Ausdruck.

      Die Sätze 2 und 3 legen im Prinzip lediglich die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung fest, die auch ohne ausdrückliche Regelung im Vertrag allgemein gelten. Aus rechtlicher Sicht sind diese Sätze daher streng genommen überflüssig. Zur Information der Vertragsparteien ist es gleichwohl sinnvoll, diese Ausführungen in den Vertrag aufzunehmen.
      Quelle Wikipedia Deutschland

      • Oh man was seid ihr doch alles für juristische „Experten“ :))))

        1. wird mit ziemlich Sicherheit amerikanisches Recht gelten. Und da kennen wir uns ja Dank amerikanischer Fernsehserien ja Besten aus. :/

        2. Hier geht es um B2B und nicht B2C. Damit gilt kein Schutz des „schwächeren“ Partners, weil es einen solchen nicht gibt!

        3. in solchen geschäftlichen Verträgen gibt es keine „ungültigen Klauseln“. Warum sollte so eine B2B Vereinbarung ungültig sein, solange kein Dritter davon betroffen ist.

        Und genau das – und nur das – ist der Punkt: der Dritte ist der Kunde des App-Stores. Und nur wenn eine Vereinbarung der beiden Parteien den Nutzer vom Store in seinen Rechten einschränkt, interessiert sich der Staat für den Vertrag.

        Alle anderen Streitigkeiten aus den Vertrag sind zivilrechtlich und interessieren keinen außer den beiden Vertragspartnern. Dazu gehören auch die vereinbarten 30 Prozent. Eine Sache zwischen den beiden Parteien.

        4. was in vielen Ländern aber tatsächlich ein heisses Eisen ist, sind Monopole. Sollte also Apple eine quasi Monopol Stellung haben, dann darf/muss ein Staat (der dies in seinen Gesetzen so verankert hat) dagegen vorgehen. Und wenn ein Monopolist Preise festlegt, dann wird so ein Vertrag zum öffentlichen Interesse.

        Und das ist der Punkt um den es hier geht: der eine wirft dem anderen vor, eine Monopol Stellung zu haben, weil dann der Staat sich die Sache sehr genau anschauten wird. Und falls ein quasi Monopol festgestellt werden sollte, regulierend eingreifen wird.

      • @biggi
        … sprach die juristische Expertise! ;)

        1. Der Streit der beiden ist nicht auf „ein“ Rechtsgebiet festgelegt, da es generell um den AppStore geht. Zudem liegen ja bereits EU Beschwerden vor, was zu EU/ DE- Recht führen würde.
        2. Ob B2B oder B2C, alle unterliegen dem „gleichen“ Vertragsrecht (AGB, „salvatorische Klausel“, …). Allerdings genießen Verbraucher viele „Extra“- Regeln, die ihnen Verträge erleichtern und bspw. Abzocke erschweren bzw. Kündigungen erleichtern sollen. Und wer behaupten, im B2B gibt es keinen „schwächeren“ Partner?
        3. Die Vorgaben einer AGB sind (in DE) gesetzlich geregelt! AGBs gelten sowohl für B2B als auch B2C. Ist bei AGBs ein Bestandteil (nachträglich) ungültig oder wird ungültig, müssen die AGBs angepasst werden, weil sie sonst ungültig sind oder werden. Passend dazu gibt es Sonderkündigungsrechte. Der Bezahlsender Sky, oder die Sparkassen mit ihren Bausparklauseln – und natürlich weitere – sind vermutlich keine Freunde dieser Regelung.
        Der Staat interessiert sich erstmal gar nicht für das Vertragswesen. Das machen Verbraucherschutzorganisationen. Und im Streitfall der Parteien, wie bei den 30% Apple – Epic, die Gerichte. Der Staat regelt ggf. per Gesetzgebung die Handhabe nach.
        4. Ein Monopol ist dem Staat auch erstmal egal, solange dieser unter fairen Bedingungen agiert. Der Staat betreibt ja selbst Monopole und muss auch schon mal gerichtlich erinnert werden, dass das ein oder andere so nicht geht :)

        In diesem Fall wird es spannend zu sein, wie dieser Streit aus geht:
        Apple besitzt auf iOS ein Monopol.
        Apple besitzt im Smartphone Markt kein Monopol.
        Apple besitzt im Mobile Gaming Markt kein Monopol.
        Apple erhebt die „üblichen“ 30% wie andere auch.
        Apple gibt die Regeln in seinem „Kaufhaus“ vor, wie andere auch, ist aber sehr strikt darin.

        Ich frage mich ja, warum Epic nicht gegen Sony vor geht? Man schaue sich mal an, was Sony auf dem Gaming Markt mit der PS5 Digital Edition da gerade macht. Und da geht es bestimmt um viel mehr Geld als auf der iOS Plattform.

  • Buchautoren bekommen für ihre Bücher von der Verlagen 3-10% der Verkaufserlöse. Der Verlag/Vertrieb behält also 90-97%. Das ist völlig üblich. Wo ist hier der Punkt?

    • Wie immer, alle wollen Veränderungen, nur nicht vor der eigenen Haustür.

    • Der Vergleich hinkt. Der Autor sind die Angestellten von Epic, der Verlag ist Epic, Apple ist nur der Vertrieb. Wie viel Prozent kriegt denn der Buchhandel / Vertrieb?

      • Die Hälfte.

      • *einschränkend möchte ich erwähnen, dass es im deutschen Buchhandel keine einheitliche Regelung gibt. Der Händler behält in der Regel allerdings zwischen 20 und 50% ein.

    • Naja, das ist jetzt aber auch nicht vergleichbar. Denn Bücher müssen auch gedruckt werden, also Personalkosten Drucker/Repro, Materialkosten Papier Rotationsmaschinen, Weiterverarbeitung Buchbinder/Maschinen. Und dann noch alle weiteren Kosten die so entstehen.

      • Mckay
        Glaubst du wirklich IT infrastruktur kostet nichts?

      • Die gesamte System-Infrastruktur von Apple inklusive Soft- und Hardware der Endgeräte, die Entwicklungsumgebung, der gesamte Freigabeprozess, Download-Server, die massiven Marketing-Ausgaben… und und und. Ich denke das lässt sich schon gut vergleichen. Ist halt kein Papier mehr.

      • Ebend nicht, weil du hast außer Strom keine direkten Kosten für das Produkt, sprich ob Du jetzt epic im Store hättest oder nicht, die Kosten hast Du weiterhin.
        Die kompletten Produktionskosten fallen da alleine schon weg. Und das ist nun mal der „Bärenteil“ des Buches.

      • Das heißt die Verlage geben die Ersparnisse durch eBooks an die Autoren zurück?

      • Achso, AWS und Co sind seit neustem kostenlos?

  • Wenn dem wirklich so wäre, würde niemand mehr ein Buch schreiben.

  • Man sollte aber auch bedenken das Apple Ihre Infrastruktur Cloud und Server zur Verfügung stellt. Und das man dafür Geld bekommen sollte ist wohl klar. Aber das man am AppStore vorbei Apps und zusätzlich Features auf die Geräte der Nutzer und somit auch in die Infrastruktur von Apple bringt finde absolut nicht in Ordnung. Schließlich ist da dann noch die Datensicherheit. Wer sagt mir ob alle diese Unternehmen die das dann nutzen wollen auch mit der gleichen Sorgfalt prüfen. Und wieviel schwarze Schafe gibt es. Und mit welchen zusätzlichen Kosten ist es dann wieder verbunden die Infrastruktur in der gleichen Qualität am laufen zuhalten. Ich kann Apple absolut verstehen aber die Höhe der prozentualen Abgaben finde allerdings auch etwas übertrieben.

    • Das Apple Geld bekommen soll steht ja auch nicht zur Debatte, eher in welchen Umfang. Gerade wenn Unternehmen wie Epic da Millionen im Monat abdrücken müssen.

      • Da zum Beispiel Fortnite Free-to-Play ist und Epic die InApp-Käufe über ihre eigene Plattform abrechnen wollte, sollte Apple faktisch die Infrastruktur kostenlos bereitstellen.

  • Flo …..Epic muss sich nicht an alles halten was im Vertrag steht….
    so ,so na das erzähl mal einer Bank bei der du einen Kredit hast ,
    ein Mietvertrag , Leasingvertrag , Arbeitsvertrag ( och na ja ,
    sie waren diesen Monat 1 Woche krank ich zahle nur die hälfte ).
    usw . die Liste ist lang.
    Dann können wir gleich aufhören.
    Aber um den Vertrag geht es hier nicht sondern um die Gebühr
    die Apple für Werbung , Support , Dienstleistung und seinen
    Namen ( Apple) bezahlen lässt , für Unternehmen über 1Mio. $
    Umsatz sind das 30% . Nach meiner Meinung für diese Firmen
    ein Schnäppchen , alle anderen zahlen nichts oder 15% was für
    die gebotene Leistung ……Mega wenig ist.
    Warum: Ist ganz einfach , wenn du selbst so ein Servive-Paket
    aufbauen willst brauchst du enorm gute Banken mit viel
    Sicherheiten ( Bürgschaft der Oma reicht da nicht) für große
    Summen Geld. Eine Software für 1$ im App-Store kostet dich
    grob geschätzt 1,5-4 $ pro App wenn du alles selbst machen must.
    Ergo , fällt durch einen Richter der für Epic spricht der App Store
    in der Firm weg wird es für Millionen Entwickler unmöglich sein
    ihre Projekte weiter anzubieten.
    Akso hoffen wir mal das die Geldgier von Epig den Bach runter geht.

  • Bitte seht Apple nicht immer neidisch über die Schulter.
    Natürlich will die Firma Geld verdienen …..die Marge
    liegt übrigens gerade mal bei knapp 30%. Nicht sonderlich
    viel wenn man mal die 1000% bei Mineralwasser oder 700%
    einer Pizza als vergleich heranzieht. In unserem nahen Umfeld
    werden ganz andere Gewinne eingefahren als Apple das tut.
    Bei der Firma ist es nur die schiere Masse ( zB 80Mil. iPhones
    im letzten Quartal) . Aber da muss auch erst mal hinkommen
    und das funktioniert nur mit einem guten Produkt und einem
    noch besseren Gesammtkonzept. Was Epic jetzt frontal angreift
    und mit EU Richtern möglicherweise sogar eine kleine Chance
    hat.

  • Ich freue mich schon auf die Blockbuster-Verfilmung dieses Rechtsstreits :D

  • In meinen Augen diskutiert ihr alle am Thema vorbei. Am Ende „kauft“ man als Epic im AppStore ein. Diese wird mit einbehalten eines Umsatzanteils an Apple gezahlt.

    Und das will Epic jetzt umgehen in dem sie alternative Abrechnungswege anbieten, während sie weiter die Dienstleistung nutzen.

    Das ist doch klar, dass Apple das nicht passt. Deswegen auch Epic aus dem AppStore. Wer seine Rechnung nicht begleicht, erhält keine Dienstleistung.
    As simple as that…

    Das daraus sonst was für konsequenzen erwachsen würden, mag sein, Apple hat aber sicher schon einen Plan, wie sie sonst abrechnen können.

  • Junge, Junge….. Spiele! Dafür gehen die auf die Barrikaden.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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