Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
EU-Parlament für „Recht auf Nichterreichbarkeit“
Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Telearbeiter außerhalb ihrer Arbeitszeiten mit einem „Recht auf Nichterreichbarkeit“ ausgestattet werden sollen und die EU-Kommission dazu aufgefordert eine entsprechende Richtlinie zu formulieren.
Die Forderung, die Arbeitnehmer vor den negativen Folgen ständiger Erreichbarkeit in Schutz nehmen soll, wurde mit 472 zu 126 Stimmen bei 83 Enthaltungen angenommen. Darüber hinaus sollen Mindestanforderungen für die Telearbeit festgelegt und klare Vorgaben in Sachen Arbeits- und Ruhezeiten geschaffen werden.
Für die Abgeordneten ist das Recht auf Nichterreichbarkeit ein Grundrecht, das es Arbeitnehmern erlaubt, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben erledigen zu müssen. Das gelte etwa für Telefonate, die Beantwortung von E-Mails und andere Formen der digitalen Kommunikation – und zwar auch an Feiertagen und im Urlaub. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer dieses Recht tatsächlich auch in Anspruch nehmen können.
Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in keiner Weise benachteiligen: Sie dürften nicht schlechter behandelt, angeprangert oder gar entlassen werden.
Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
Nach Angaben des Europäischen Parlamentes hat der Ausbruch der Coronavirus-Pandemie dazu geführt, dass nun fast 30 Prozent mehr Bürger von zuhause aus arbeiten.
Zu beachten ist, dass in der EU eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gilt. Wer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, sondern regelmäßig von zuhause aus arbeitet, überschreitet diesen Grenzwert mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit.