Händler spricht von "haltloser Unterstellung"
Mitarbeiter überwacht: 10 Mio. Geldbuße gegen notebooksbilliger.de
Barbara Thiel, Niedersachsens Landesbeauftragte für Datenschutz hat eine Geldbuße in Höhe von 10,4 Millionen Euro gegen den Online-Händler notebooksbilliger.de ausgesprochen und damit auf die kontinuierliche Beobachtung der Mitarbeiter in Geschäftsräumen, im Lager und sogar den in Aufenthaltsbereichen reagiert.
Hat durchgegriffen: Niedersachsens Datenschützerin Thiel
Auch in Aufenthaltsbereichen gefilmt
Die Millionensumme ist das höchste Bußgeld das die niedersächsische Datenschutz-Behörde jemals ausgesprochen hat und wurde auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt.
Nach Angaben der Behörde soll notebooksbilliger.de seine Angestellten mindestens zwei Jahre lang überwacht haben. Dabei fehlte dem PC- und Elektronik-Versand nicht nur eine Rechtsgrundlage, die Installation der Videokameras zur Verhinderung von Diebstählen sei auch als unverhältnismäßig zu bewerten.
So hatte die notebooksbilliger.de AG erst gar nicht versucht mildere Mittel anzuwenden, um mögliche Straftaten zu verhindern. Zudem sei der Händler, was die Aufbewahrung der Videos angeht, über das Ziel hinaus geschossen und hätte die Mitschnitte häufig ganze 60 Tage gespeichert, was deutlich länger als angebracht und zulässig gewesen wäre.
Händler spricht von „haltloser Unterstellung“
Bei notebooksbilliger.de ist man seit Ausgabe der Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz im Krisen-PR-Modus und hat eine eigene Pressemitteilung (PDF) und einen FAQ-Artikel zur Millionenstrafe im hauseigenen Support-Portal veröffentlicht.
Hier sieht man sich von der hohen Geldforderung überrumpelt und dementiert vor allem, dass man mit der unerlaubten Videoüberwachung auch die Leistungen und das Verhalten der eigenen Mitarbeiter ausspähen wollte.
In dem FAQ, in dem weder die Basisvorwürfe der Behörde eingeräumt werden, noch gesonderte Entschuldigungen in Richtung der betroffenen Mitarbeiter formuliert sind, heißt es trotzig:
Wir haben erhebliche Zweifel am fairen Umgang mit unserem Unternehmen, fordern hier eine differenzierte Betrachtungsweise und werden daher gerichtlich gegen den aus unserer Sicht falschen und nicht rechtmäßigen Bescheid vorgehen. […] Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Das von der Datenschutzbeauftragten suggerierte Klima der Furcht ist eine haltlose Unterstellung und gefährdet unseren Ruf.