Ab 2. August 2021
Digitaler Personalausweis: Speicherpflicht für Fingerabdrücke kommt
Wer einen Blick in die aktuelle PDF-Broschüre „Ihr Personalausweis“ (Download) des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wirft, erfährt alle wichtigen Infos zu den biometrischen Daten in den deutschen Personal-Dokumenten ab Seite 11.
Hier lässt sich nachlesen, dass die Speicherung von maximal zwei Fingerabdrücken im Personalausweis (noch) freiwillig gehandhabt wird, für neu ausgestellte Personalausweise ab Sommer 2021 jedoch europaweit verpflichtend eingeführt werden soll.
Bundesrat bestätigt EU-Vorgaben
Eine Einführung, die nun auch vom Bundesrat abgenickt wurde. Dieser hat jetzt den neuen Vorgaben zugestimmt, die der Bundestag bereits Anfang November beschlossen hatte und führt damit nun endgültig die Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke in Ausweisdokumenten ein.
Diese soll in erster Linie dazu dienen die Personalausweise besser vor Fälschungen zu schützen und gilt für alle neuen Persos ab 2. August 2021.
Die im Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke sollen sich ausschließlich durch die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten aus dem eingebetteten Speicherchip auslesen lassen und erst dann abgefragt werden, wenn auch nach dem Lichtbildabgleich noch „Zweifel an der Identität“ bestehen.
Vier Jahre später, ab Mai 2025 sollen dann weitere Sichereheitsvorgaben gelten. Ab dann müssen die Passfotos zwingend digital eingereicht werden. Foto-Ausdrucke sind dann nicht mehr zulässig.
Personalausweis als App ab Sommer 2021
Erst kürzlich hatte die Bundesregierung zudem angekündigt den Personalausweis als App bereits im kommenden Sommer bereitzustellen.
Voraussichtlich dem 1. Juni 2021 wird sich dafür eine offizielle Applikation im App Store anbieten, die in der Lage ist die Plastikkarte und ihre Inhalte in digitaler Form auf dem iPhone abzulegen – ifun.de berichtete.