Landgericht Berlin: Verwahrentgelte auf Girokonten unzulässig
Was von betroffenen Bankkunden häufig als Negativ- beziehungsweise Strafzins bezeichnet wird, nennt sich in der Branche Verwahrentgelt und gehört seit wenigen Monaten zu den Standard-Einträgen in Preis- und Leistungsverzeichnis so gut wie aller Girokonten. Wer Bargeld auf seinen Giro- und Tagesgeld-Konten parkt, muss nach dem Überschreiten der von Bankhaus zu Bankhaus mitunter stark unterschiedlichen Freibetragsgrenzen für die ... →