Bundesregierung: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden
Die Bundesregierung will Internetanbieter künftig verpflichten, die Zuordnung von IP-Adressen zu ihren Kunden für drei Monate zu speichern. Ein entsprechender Gesetzentwurf ( PDF-Download ) wurde jetzt in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, Ermittlungsbehörden den Zugriff auf digitale Spuren zu erleichtern und die Identifizierung von Anschlussinhabern zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht eine Regelung, die deutlich enger gefasst ist als die früher diskutierte Vorratsdatenspeicherung. ... →