BGH bestätigt: Glasfaserverträge müssen nach 2 Jahren kündbar sein
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt , dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, nicht überschreiten dürfen. Und zwar unabhängig davon, ob der Anschluss bereits erfolgt ist. Die Richter haben damit die Revision des Glasfaseranbieters Deutsche GigaNetz GmbH gegen ein bereits vor einem Jahr ergangenes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts abgewiesen. Klägerin war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer hatten den Punkt bemängelt, dass Glasfaserverträge zwar mit ... →