Bundesgerichtshof kippt Klarnamenpflicht für soziale Netze
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden , dass soziale Netzwerke wie Facebook ihre Anwender nicht grundsätzlich dazu auffordern dürfen, ihre Nutzerkonten ausschließlich unter Nutzung des eigenen Klarnamens zu betreiben. In seinem heutigen Urteil bezieht sich der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung auf Paragraph 13 des Telemediengesetzes (TMG). Dieser ließe den Grundgedanken erkennen, dass Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien auch anonym oder unter einem ... →