Urteil: Schon reines „Liken“ kann strafbar sein
Daumen hoch! Sternchen ran! Aufs Herz gedrückt! Was von den meisten Online-Anwender maximal als unverbindliche Sympathiebekundung eingestuft werden dürfte, kann im Zweifelsfall rechtliche Folgen nach sich ziehen. Darauf macht die in Berlin ansässige Kanzlei EKH Legal aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Meiningen. Dieses hat in einem Beschluss mit dem Aktenzeichen 6 Qs 146/22 festgestellt, dass ... →