Zum 1. Oktober 2022
DHL mit neuen Diensten: „GoGreen Plus“ und die „digitale Annahmeverweigerung“ kommen
Der Paket-Dienstleister DHL hat angekündigt die Empfangs- und Versandoptionen für Pakete und Briefsendungen in diesem Herbst überarbeiten zu wollen und hat diesbezüglich bereits neue Geschäftsbedingungen vorgelegt. Die neuen „AGB DHL Empfangs- und Versandoptionen“ sollen bereits zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und werden dann die aktuellen AGB vom März 2021 ablösen.
Die neuen Geschäftsbedingungen gewährend dabei schon mal einen Blick auf bevorstehende Produktneuheiten des Logistikers, zu denen unter anderem die umweltfreundliche Paket-Option „GoGreen Plus“ und die „digitaler Annahmeverweigerung“ zählen.
„GoGreen Plus“ im Jahresabo
Bei „GoGreen Plus“ handelt es sich um eine neue, kostenpflichtige Empfangsoption, die nicht nur den Versendern von Paketen die Auswahl des klimaneutralen Versands gestattet, sondern diese Funktion auch dem Empfänger als buchbare Zusatzoption anbietet, falls diese noch nicht für das Paket gebucht wurde.
DHL selbst reißt die neue Option bereits auf der Infoseite dhl.de/empfaengerservice-gogreen-plus an. Grundsätzlich sollen bei Buchung der Option die durch den Transport des Paketes verursachten Treibhausemissionen durch Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ausgeglichen werden. Dabei werden Kunden die Empfangsoption offenbar jährlich und unabhängig von der Anzahl der ihnen zugestellten Sendungen. So heißt es in den neuen AGB diesbezüglich:
Die Empfangsoption wird über einen Zeitraum von 12 Monaten erbracht. Die Empfangsoption gilt unabhängig davon, wie viele betroffene Sendungen innerhalb dieses Zeitraums empfangen wurden.
Die neuen AGB: An vielen Stellen editiert
„Digitale Annahmeverweigerung“
Die „digitale Annahmeverweigerung“ ist wie die Paketankündigung eine der neuen Empfangsoptionen der DHL und wird Empfängern von Sendungen die Möglichkeit bieten die Annahme nicht erst im Gespräch mit dem Zusteller vor der Tür zu verweigern, sondern bereits sobald diese im Sendungsverfolgungssystem erfasst wurden. So werden unnötige Wege vermieden und Rücksendungen direkt beauftragt.
In einem neuen Absatz geht die DHL auch noch mal grundsätzlich auf die Paketankündigung ein:
Mit der „Paketankündigung“ informiert DHL den Kunden via E-Mail oder per Post & DHL App (Push-Nachricht) über den voraussichtlichen Zustellzeitpunkt von an ihn gerichteten Paketen Dritter, die unter seiner im Kundenkonto hinterlegten Hausanschrift zugestellt werden sollen. Paketankündigungen sind nicht bindend und verpflichten DHL nicht, den avisierten Zustelltag/Zustellzeitraum einzuhalten. Stellt DHL die Sendungen unter Nutzung einer der nachfolgenden vom Kunden vorgegebenen Empfangsoption (Packstation, Ablageort, Nachbar, Filiale, Paketkasten) zu, erhält der Kunde stets eine Nachricht über die Zustellung (inkl. Zeitpunkt, Ort und ggf. Person) seiner Sendung. Diese erfolgt in aller Regel elektronisch, kann aber auch per Einwurf einer Benachrichtigungskarte in den Briefkasten des Kunden erfolgen.