Urteil Netflix-Preiserhöhungen: Rückforderungen im Einzelfall möglich
Wie berichtet hat das Landgericht Köln mehrere Preiserhöhungen des Video-Streaming-Dienstes Netflix aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 für unzulässig erklärt. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen ursprünglich abgeschlossenes Premium-Abo von 11,99 Euro monatlich schrittweise auf 17,99 Euro angehoben wurde. Zudem erklärte das Gericht die von Netflix verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Preisgestaltung für unrechtmäßig. Sie ermöglichten es dem Anbieter, Preise ... →