ifun.de — Apple News seit 2001. 46 635 Artikel

Sky, Apple TV, Netflix & Co.

Streaming-Abos: EU-Gericht stellt Widerrufsverzicht infrage

Artikel auf Mastodon teilen.
2 Kommentare 2

Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (hier als PDF) dürfte für Unruhe bei Streaming-Anbietern sorgen. Nach Auffassung der Luxemburger Richter darf das Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements nicht pauschal ausgeschlossen werden.

In der Praxis könnte dies bedeuten, dass sich ein Streaming-Abonnement nach einem gemütlichen Filmabend direkt widerrufen lässt. Wartet aber noch mit dem Ausprobieren. Zunächst geht es hier um ein Verfahren gegen Sky Österreich, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Sollte sich die Rechtsauffassung des Gerichtshofs durchsetzen, dürfte diese Sichtweise auch in anderen EU-Staaten Gültigkeit haben.

Apple Tv Widerrufsrecht

Digitaler Inhalt oder Dienstleistung?

Ihr kennt das: Bei bestimmten Onlinekäufen oder eben auch wenn man einen Streamingdienst bucht und diesen sofort nutzen will, muss man einwilligen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Die Anbieter wollen auf diese Weise vermeiden, dass man genau das oben Beschriebene tut. Bei Sky ist diese Thematik besonders spannend. Ohne diese Vorgabe wäre es theoretisch auch möglich, den Dienst für eine Sportübertragung zu buchen und das Abonnement nach deren Abschluss zu widerrufen.

Die Richter stellen den Ausschluss des Widerrufsrechts aber nicht generell infrage. Knackpunkt ist die Unterscheidung zwischen „digitalen Inhalten“ und einer „digitalen Dienstleistung“. Bei digitalen Inhalten, das können beispielsweise Apps oder auch gezielt gekaufte Filme und Serien sein, darf der Verkauf an einen Verzicht auf das Widerrufsrecht geknüpft werden. Streamingangebote mit Live-, Abruf- oder Downloadfunktion werden vom EU-Gerichtshof dagegen als digitale Dienstleistungen eingestuft. Die Voraussetzung hierfür sei, dass der Dienst mehr bietet als die bloße Bereitstellung von Inhalten, etwa indem er das Angebot anhand des Nutzungsverhaltens personalisiert oder Inhalte und Empfehlungen individuell an den Nutzer anpasst.

Anteilige Kosten können berechnet werden

Aber auch im Fall eines Widerrufs müssen Anbieter die bereits erfolgte Nutzung nicht unentgeltlich hinnehmen. Das Gericht merkt diesbezüglich an, dass man als Nutzer für die bis dahin in Anspruch genommene Leistung eine angemessene Vergütung zahlen muss. Diese richte sich in der Regel nach der Nutzungsdauer, könne sich aber auch am Wert der genutzten Inhalte orientieren.

10. Juli 2026 um 09:29 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    Du bist beim aktuellsten Artikel angekommen.
    Glückwunsch, und 46.635 weitere hätten wir noch.
    2 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich denke, dass lässt sich für die Anbieter einfach lösen. Sie müssen halt nur klarstellen, dass man bei einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen Fristen pro abgerufenem Titel einen Betrag x bezahlen muss (Video on Demand Preis). Das wäre für beide Seiten transparent und kann natürlich auch leicht so ausgestaltet sein, dass sich ein Widerruf nachdem man schon einen oder mehrere Titel geladen hat finanziell uninteressant ist.
    Die Anbieter könnten das sogar offensiv bewerben, wenn die Einzelpreise human wären, wäre es so etwas wie eine kostenpflichtige Probephase.

  • Kann ich nicht begreifen, was diese dusselige Rechtsauffassung nun wieder soll. Man kann es auch extrem kompliziert machen! Damit erzeugt man genau das was in dem Bericht steht nämlich, dass Leute das ausnutzen und dann widerrufen wie immer zu Lasten von rechtschaffenen Abonnenten.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 46635 Artikel in den vergangenen 9026 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2026 aketo GmbH   ·   Impressum   ·      ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven