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Streaming-Abos: EU-Gericht stellt Widerrufsverzicht infrage

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Ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (hier als PDF) dürfte für Unruhe bei Streaming-Anbietern sorgen. Nach Auffassung der Luxemburger Richter darf das Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements nicht pauschal ausgeschlossen werden.

In der Praxis könnte dies bedeuten, dass sich ein Streaming-Abonnement nach einem gemütlichen Filmabend direkt widerrufen lässt. Wartet aber noch mit dem Ausprobieren. Zunächst geht es hier um ein Verfahren gegen Sky Österreich, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Sollte sich die Rechtsauffassung des Gerichtshofs durchsetzen, dürfte diese Sichtweise auch in anderen EU-Staaten Gültigkeit haben.

Apple Tv Widerrufsrecht

Digitaler Inhalt oder Dienstleistung?

Ihr kennt das: Bei bestimmten Onlinekäufen oder eben auch wenn man einen Streamingdienst bucht und diesen sofort nutzen will, muss man einwilligen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Die Anbieter wollen auf diese Weise vermeiden, dass man genau das oben Beschriebene tut. Bei Sky ist diese Thematik besonders spannend. Ohne diese Vorgabe wäre es theoretisch auch möglich, den Dienst für eine Sportübertragung zu buchen und das Abonnement nach deren Abschluss zu widerrufen.

Die Richter stellen den Ausschluss des Widerrufsrechts aber nicht generell infrage. Knackpunkt ist die Unterscheidung zwischen „digitalen Inhalten“ und einer „digitalen Dienstleistung“. Bei digitalen Inhalten, das können beispielsweise Apps oder auch gezielt gekaufte Filme und Serien sein, darf der Verkauf an einen Verzicht auf das Widerrufsrecht geknüpft werden. Streamingangebote mit Live-, Abruf- oder Downloadfunktion werden vom EU-Gerichtshof dagegen als digitale Dienstleistungen eingestuft. Die Voraussetzung hierfür sei, dass der Dienst mehr bietet als die bloße Bereitstellung von Inhalten, etwa indem er das Angebot anhand des Nutzungsverhaltens personalisiert oder Inhalte und Empfehlungen individuell an den Nutzer anpasst.

Anteilige Kosten können berechnet werden

Aber auch im Fall eines Widerrufs müssen Anbieter die bereits erfolgte Nutzung nicht unentgeltlich hinnehmen. Das Gericht merkt diesbezüglich an, dass man als Nutzer für die bis dahin in Anspruch genommene Leistung eine angemessene Vergütung zahlen muss. Diese richte sich in der Regel nach der Nutzungsdauer, könne sich aber auch am Wert der genutzten Inhalte orientieren.

10. Juli 2026 um 09:29 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    19 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich denke, dass lässt sich für die Anbieter einfach lösen. Sie müssen halt nur klarstellen, dass man bei einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen Fristen pro abgerufenem Titel einen Betrag x bezahlen muss (Video on Demand Preis). Das wäre für beide Seiten transparent und kann natürlich auch leicht so ausgestaltet sein, dass sich ein Widerruf nachdem man schon einen oder mehrere Titel geladen hat finanziell uninteressant ist.
    Die Anbieter könnten das sogar offensiv bewerben, wenn die Einzelpreise human wären, wäre es so etwas wie eine kostenpflichtige Probephase.

    • Das hebelt aber die klassischen monatsabos aus. Also Anmeldung für ein spiel, danach wiederruf und zum Schluss 1/30 des Preises zahlen. Wenn das die runde macht ist das Geschäftsmodell monatsabo kaputt.

  • Kann ich nicht begreifen, was diese dusselige Rechtsauffassung nun wieder soll. Man kann es auch extrem kompliziert machen! Damit erzeugt man genau das was in dem Bericht steht nämlich, dass Leute das ausnutzen und dann widerrufen wie immer zu Lasten von rechtschaffenen Abonnenten.

    • Und mit welchem dieser armen Streaminganbieter soll ich jetzt Mitleid haben?

    • Ganz so einfach ist es auch wieder nicht.
      Auch jetzt kannst du nicht einfach ständig und immer widerrufen bzw. darfst du dann halt
      Irgendwann „geblockt“ werden.
      Ist nicht ganz einfach durchzusetzen, aber geht.

      • Aber das ist doch keine Lösung. Warum erst die „Schummelei“ ermöglichen? Warum kann nicht einfach alles logisch und normal sein. Ich nutze was, es kostet was. Sowas kann man nicht widerrufen weil es schon passieet ist

  • Ich befürchte eher, dass dies das Ende der monatlich kündbaren Verträge im Streaming bedeutet. Da sich der technische Aufwand dahinter für Monatsverträge gar nicht rechnet.

    • Was denn für ein Aufwand!? Das macht alles das Backend automatisiert. Problem ist einfach das Ausnutzen. Du guckst während der Widerrufsfrist alles was geht und widerrufst. Selbst wenn du etwas anteilig bezahlen musst, sparst du gegenüber dem Monatspreis. Wenn das viele machen, kostet das dem Anbieter richtig Geld.

  • Ich verstehe das Problem nicht. Das ist gängige Praxis bei Dienstleistungen. Wenn ich eine Dienstleistung, egal welche, online bestelle, gibt es im Warenkorb meistens eine Checkbox, mit der ich akzeptiere, dass mein Widerrufsrecht erlischt und mit der Dienstleistung bereits vor dem Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.

    Die Anbieter könnten es also genauso gut umstellen, man schließt ein Abo ab, hat 14 Tage lang Widerrufsrecht, kann in diesen 14 Tagen sich aber nur in der Mediathek umsehen und nichts anschauen. Erst nach 14 Tagen ohne eingereichte Widerruf kann man dann streamen.

  • jo an sich interessant, viel interessante finde ich jedoch den verlust gekaufter digitaler medien. also ich kaufe einen film auf prime, diese hat die lizenzrechte nicht mehr und bei mir verschwindet der film aus meiner liste. das ist mehr als frech, hier sollte was unternommen werden.

  • Wenn ein Anwalt mal wieder jedes Wort zerpflückt…
    Ich denke aber: wenn man den Dienst sofort nutzt, ist es klar, dass man nicht zurücktreten kann

  • Ich hatte ein Monatsabo abgeschlossen weil ich nur ein Spiel bei WOW sehen wollte, das Spiel wurde nicht gezeigt da es Probleme beim Stream gab, ich konnte danach nicht widerrufen da ich auf das Widerrufsrecht verzichtet habe.

    In der diskutierten Regelung würde ich dann widerrufen können.
    Man muss das halt genau definieren.

  • Finde ich sehr gut.

    DAZN hat uns mal ein teures Jahresabo untergeschoben. Kam nen Popup, ein Familienmitglied nur irgendwas von aktualisieren und bestätigen gelesen, zack wurden aus Monat zu 34,99€ plötzlich 12 Monate zu 44,99€. Widerruf etc. gabs nicht, da direkt losgeschaut wurde. Das ging mir so quer.

  • Lies doch bitte den letzten Absatz noch mal grenasu durch. Danke

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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