Internet zu langsam? Ab heute könnt ihr messen und mindern
Seit der jüngsten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher auch gegenüber ihren Internet-Anbietern mehr Rechte. Wenn diese sich fortan über schlechte Anbindungen beschwere, können die Provider nicht mehr einfach mit den Schultern zucken. Bei nachweisbar schlechten Anbindungen können Verbraucher sowohl eine Minderungen der Monatsgebühren einfordern als auch die vorzeitige Kündigungen veranlassen. Die zum Nachweis vorausgesetzte Desktop-Anwendung Breitbandmessung lässt ... →