App misst und mindert Kosten
Zu langsames Internet: Breitbandmessung.app dokumentiert 15.000 Fälle
Wenn sich die Internet-Geschwindigkeit, die in den eigenen vier Wänden anliegt, deutlich von den Werten unterscheidet, mit denen der jeweilige Netzbetreiber zum Vertragsabschluss um eure Unterschrift geworben hat, dann ist dies zwar ärgerlich, muss seit vergangenem Dezember aber immerhin nicht mehr einfach so hingenommen werden. Seit dem 13. Dezember können Verbraucher, die mit einer Reihe qualifizierten Messungen die schlechte Performance des eigenen Anschlusses nachweisen, die monatlichen Vertragspreise mindern.
Voraussetzung dafür hat eine neue gesetzliche Regelung geschaffen, die bei „minderungsrelevante Abweichung“ der eigenen Internetverbindung den Anbieter zur Korrektur der monatlichen Kosten verpflichtet. In welche Höhe sich die Internetkosten dann reduzieren hängt von den Netzbetreibern ab. Diese sehen sich drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung mit einem kontinuierlichen Strom von entsprechenden Anfragen konfrontiert.
Schon 15.000 Messprotokolle in den ersten 3 Monaten
Wie die Bundesnetzagentur drei Monate nach der Neuregelung informiert, hätten Verbraucher inzwischen 15.000 Messprotokolle angefordert, die nahezu ausschließlich eine minderungsrelevante Abweichung festgestellt hätten.
Die Messprotokolle werden auf dem Mac mit Hilfe des kostenlosen Downloads Breitbandmessung.app erstellt, der die eigene Internetverbindung mehrfach prüft und darauf achtet, dass Geschwidgkeitsschwankungen, die durch schlechtes WLAN verursacht werden, weitgehend ausgeschlossen werden können.
Wie NDR Info nach Anfrage mehrerer Netzbetreiber berichtet, habe Vodafone sich nicht zu den eigenen Reaktionen auf Minderungsersuchen schlecht angebundener Kunden äußern wollen. Die Telekom gab hingegen zu Protokoll, wo möglich immer nach einer kulanten Lösung zu suchen.
Ab wann ist das Internet zu langsam?
- Sollgeschwindigkeit minimal: Die Minimale Geschwindigkeit gilt als minderungsrelevant unterschritten, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.
- Sollgeschwindigkeit maximal: Minderungsrelevant ist hier, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden.
- Sollgeschwindigkeit normalerweise: Was die „normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit“ angeht, liegt bereits eine minderungsrelevante Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.