Bundesnetzagentur will "DSL-Mindestlohn"
Internet-Grundversorgung: Neue Verordnung sieht mindestens 10Mbit/s vor
Würde wir jährlich über die beliebtesten Behörden Deutschlands abstimmen, die Bundesnetzagentur hätte gute Chancen auf einen der ganz vorderen Plätze. Auch das jüngste Unterfangen der „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, wie sich die BNetzA vollausgeschrieben nennt, dürfte vorwiegend auf Zustimmung stoßen.
In dem jetzt veröffentlichten Entwurf der sogenannten Telekommunikations-Mindestanforderungsverordnung (TKMV-E) legt die Bundesnetzagentur ein PDF vor (Direkt-Download), das erstmals Mindestanforderungen an hiesige Internet-Anschlüsse formuliert und zwei konkrete Zahlen in den Raum wirft.
Mindestanforderungen an Internet-Dienstleister
Die zur Verfügung gestellte Bandbreite soll demnach auch bei den langsamsten Online-Zugängen die Grenzwerte von 10Mbit/s im Down- und 1,3 Mbit/s im Upstream nicht unterschreiten. Auf Seite 4 nennt das Papier als Anforderung an Internetzugangsdienste:
- Im Download: mindestens 10 Megabit pro Sekunde
- Im Upload: mindestens 1,3 Megabit pro Sekunde
- Latenz: höchstens 150 Millisekunden
Der Verordnungsentwurf kann hier gesichtet und aus dem Netz geladen werden und ist jetzt in die Beteiligungsphase gestartet, während der Länder und Verbände den Vorschlag der Bundesnetzagentur kommentieren, mit Anmerkungen versehen und kritisieren können.
Stichtag 1. Juni 2022
In einem ordentlichen Verfahren soll der Entwurf sodann bis spätestens zum 1. Juni 2022 in Form eine gültige Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Die aktuell vorgeschlagenen Werte basieren auf drei Sachverständigengutachten und werden von Behörden-Präsident Klaus Müller mit dem Mindestlohn verglichen. In Deutschland würden viele Menschen schon mit Verbindungen ausgestattet sein, die deutlich bessere Datenraten als die skizzierten Mindestanforderungen liefern – das TKMV-E soll nun dafür Sorge tragen, dass niemand weniger als eine gewisse Mindestversorgung erhält.