App "Breitbandmessung" zurückgezogen
Festlegung heute: Wann ist das Internet zu langsam?
Die zum 1. Dezember in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat zahlreiche Verbesserungen für Verbraucher mitgebracht. Darunter die Deckelung der automatischen Vertragsverlängerung und das Versprechen, dass Nutzer fortan eine bessere Handhabe haben werden, um gegen zu langsame DSL- beziehungsweise Kabel-Internetanschlüsse vorzugehen.
Sind Online-Anbindungen zu Hause zu langsam und entsprechen nicht dem, was zum Vertragsabschluss in den Tarifinformationsblättern der Netzbetreiber beworben wurde, können Kunden Minderungen der Monatsgebühren einfordern oder vorzeitige Kündigungen veranlassen.
Um einheitliche und reproduzierbare Nachweise soll sich die für macOS und Windows verfügbaren Desktop-Anwendung „Breitbandmessung“ kümmern. Die Anwendung der Bundesnetzagentur prüft, ob Up- und Download-Geschwindigkeit dem entsprechen, was beim Vertragsabschluss zugesagt wurden.
Wie groß die Toleranzen dabei ausfallen dürfen, wird die Bundesnetzagentur heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Die Sprachregelung ging bislang von einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit“ aus, die von der Bundesnetzagentur wohl auch in Abhängigkeit zur maximal möglichen Geschwindigkeit festgelegt werden dürfte.
App „Breitbandmessung“ zurückgezogen
Vor diesem Hintergrund wurde die Desktop-App „Breitbandmessung“ in ihrer aktuellen Version zurückgezogen und lässt sich derzeit nicht mehr aus dem Netz laden. Der Download soll im Anschluss an die heutige Bekanntgabe der Allgemeinverfügung überarbeitet und erst wieder ab dem 13. Dezember 2021 auf der offiziellen Internetseite breitbandmessung.de für alle interessierten Verbraucher bereitgestellt werden.