59 Millionen Euro Abschöpfung: Kartellamt greift bei Amazon ein
Das Bundeskartellamt untersagt Amazon, auf seinem deutschen Online-Marktplatz gezielt in die Preisgestaltung von Händlern einzugreifen. Der Onlinekonzern darf die hierfür genutzten Kontrollmechanismen künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen einsetzen, beispielsweise bei extrem überhöhten Preisen. In diesem Zusammenhang hat die Behörde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Vorteil, den ein Unternehmen durch kartellrechtswidriges Verhalten erlangt hat, abzuschöpfen. Dieser ... →