Urheberrechtsverstoß auf YouTube: Google muss E-Mail-Adresse mitteilen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute ein bemerkenswertes Urteil veröffentlicht ( PDF ): Im Falle einer Urheberrechtsverletzung müssen YouTube und Google die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer mitteilen. Die Telefonnummer und die IP-Adresse der Nutzer fallen allerdings nicht unter die Auskunftspflicht. Geklagt hatte eine Firma, die die Nutzungsrechte für zwei Filme besitzt, die über YouTube angeboten und bereits mehrere tausendmal abgerufen ... →