„Tricksereien bei Preisangaben“: Amazon unterliegt vor Gericht
Das Landgericht München I hat die Preisgestaltung von Amazon bei den sogenannten Prime Deal Days als rechtswidrig eingestuft. Im Mittelpunkt des Verfahrens (Az. 4 HK O 13950/24) stand die Frage, ob Rabatte zulässig auf unverbindliche Preisempfehlungen bezogen werden dürfen, wenn diese nicht dem niedrigsten Verkaufspreis der vergangenen 30 Tage entsprechen. Nach Auffassung des Gerichts verstoßen Amazons Angaben gegen die Preisangabenverordnung ... →