BGH: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig
Der Bundesgerichtshofs hat über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden : Grundsätzlich ist die Benutzung von Dashcams zulässig und die damit aufgezeichneten Videos sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Allerdings gilt es, gewissen Vorgaben mit Blick auf den Datenschutz einzuhalten. Den Richtern zufolge ist eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der ... →