Hamburger Datenschützer erklären Klarnamenpflicht bei Facebook für unzulässig
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit will Facebook per Verwaltungsanordnung dazu zwingen, die Verwendung von Pseudonymen zuzulassen und die Sperrung eines Nutzerkontos aufgrund pseudonymer Nutzung aufzuheben. Konkret hatte sich eine Nutzerin bei den Datenschützern beschwert beschwert, deren Konto von Facebook gesperrt wurde, weil sie dies unter einem Pseudonym geführt hat. Facebook hat den Profilnamen gegen den ... →