Datenkrake Smart-TV: Verbraucherzentrale klagt gegen Samsung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Musterklage gegen die Samsung Electronics GmbH eingereicht. Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Die smarten Fernseher der Koreaner würden ihren Anwendern keine Möglichkeit anbieten, die Datenkommunikation komplett zu unterbinden.
Samsung Fernseher – im spezifischen Fall geht es um das Samsung-Modell UE40H6270 – würden direkt nach dem Start „nach Hause telefonieren“, ohne ihren Anwendern dabei zu erklären welche Daten in welchem Umfang übermittelt würden. Eine Option zum Deaktivieren der Online-Kommunikation fehlt ebenfalls.
Wer seinen Samsung-Fernseher mit dem Internet verbunden hat, sendet nach Angaben der Verbraucherzentrale schon nach dem ersten Einschalten sensible Informationen an Server des Elektronik-Riesen. Das ist als Grundeinstellung in den Smart-TV-Geräten so eingerichtet. Darüber wird der Neubesitzer aber weder informiert noch kann er etwas dagegen unternehmen.
Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Den ersten Verhandlungstermin hat das Gericht für den 19. Mai 2016 angesetzt.
[…] nicht erst beim Aufrufen von Inhalten aus dem Internet werden Daten zwischen Fernsehgerät und Samsung-Server ausgetauscht. Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird mit der HbbTV-Funktion standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen. Dadurch kann er identifiziert werden.
Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten fehlt nach unserer Ansicht die rechtliche Grundlage. Denn der Nutzer hat nicht in die Datenübertragung eingewilligt. Samsung muss vor der Nutzung der HbbTV-Funktion in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren. Erst wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt, darf es zu einer Übertragung von Daten kommen.
Samsungs Datenschutzbestimmungen erstrecken sich aktuell auf 56 TV-Bildschirmseiten und sind nach Einschätzung der VZ NRW so „unverständlich, lang und kompliziert“, dass kein durchschnittlicher Fernsehnutzer die Folgen seiner Zustimmung durchblickt.