Sudokugate: Zapp Medienmagazin über Schäubles iPad und die Sudoku-App
Die Hausordnung des Deutschen Bundestages zum Nachlesen gibt es hier im PDF-Format . Ein Wichtiges Detail: Der letzte Satz im ersten Abschnitt des sechsten Paragraphen. Dort heißt es: „Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass diese lesbar sind, ist untersagt.“ Eine eigentlich nachvollziehbare Anforderung an die anwesenden Pressevertreter, im Fall „Sudokugate“ aber ein Aufreger, der nicht nur für ... →