Bundeskartellamt stellt Google unter besondere Wettbewerbsaufsicht
Das Bundeskartellamt macht erstmals von den seit vergangenem Jahr erweiterten Möglichkeiten hinsichtlich einer Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Gebrauch und stellt Google beziehungsweise die Konzernmutter Alphabet unter besondere Beobachtung. Die zugrunde liegenden Rechtsbestimmungen wurden mit der Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) im Januar 2021 geschaffen. Die in diesem Zusammenhang beschlossene Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für große ... →