"überragende marktübergreifende Bedeutung"
Bundeskartellamt: Neue Regeln für Facebook-Mutter Meta
Meta, der neue Name des für Facebook, Instagram und den Kurznachrichtendienst WhatsApp zuständigen Technologie-Konzerns, wird in Deutschland zukünftig unter gesonderter Beobachtung stehen. Dies hat das Bundeskartellamt angekündigt und bekanntgegeben, dass man fortan die „Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht“ auf das Zuckerberg-Unternehmen anwenden wird.
Bei dem erweiterten Werkzeugkasten handelt es sich um Rechts-Instrumente, die der Gesetzgeber Anfang des vergangenen Jahres eingeführt hatte. Damals wurden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) überarbeitet und hat die Grundlage dafür geschaffen, dass sich das Bundeskartellamt Unternehmen mit einer „überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb“ genauer vorknöpfen kann. Für den Suchmaschinen-Betreiber Google gilt das neue Regelwerk bereits seit Anfang Januar.
- Bundeskartellamt: Google unter besonderer Wettbewerbsaufsicht
In den kommenden fünf Jahren muss sich Meta nun also genauer in die Karten schauen lassen als andere Konzerne und unterliegt bis vorerst 2027 der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.
Dieses hatte dem Unternehmen bereits 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen untersagt und streitet sich seit 2020 um die Rechtmäßigkeit der Verknüpfung des von Oculus übernommenen 3D-Brillen-Angebots mit der Facebook-Datenbank.
Fallbericht soll Entscheidung begründen
Nach Angaben des Bundeskartellamt hat Meta bislang keinen Einspruch gegen die besondere Missbrauchsaufsicht eingelegt. Wie es zu der Entscheidung gekommen ist, die Facebook-Mutter genauer beobachten zu wollen, will die Bundesbehörde in den kommenden Wochen mit der Veröffentlichung eines Fallberichts erläutern. Bis dahin erklärt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, zur jetzt bekanntgewordenen Entscheidung:
„Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen. Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten. Meta hat auf Rechtsmittel gegen unsere Entscheidung verzichtet.“