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Mehrere Beschwerden liegen vor

Bundeskartellamt: Verfahren gegen Apple eingeleitet

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Die genauere Prüfung von Apples Geschäftsgebaren in Deutschland hatte sich bereits angekündigt, jetzt hat das Bundeskartellamt offiziell gemacht, was Marktbeobachter bereits als überfällig herausgearbeitet haben: Nach Verfahren in Brüssel und in Übersee wird sich Apple nun auch in der Bundesrepublik für seine Geschäftspraktiken verantworten müssen.

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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

So hat das Bundeskartellamt heute ein Verfahren nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet und lässt Cupertino damit eine ähnliche Behandlung zukommen, wie auch dem sozialen Netzwerk Facebook, das seit Januar von der Aufsichtsbehörde geprüft wird.

Das Bundeskartellamt nimmt mit dem nun eingeleiteten Verfahren die zusätzliche Verantwortung wahr, die die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Marktwächtern aufgeladen hat.

So ist die Wettbewerbsbehörde nun auch dafür zuständig, dass große Digitalkonzerne keine Verhaltensweisen kultivieren, die zum Nachteil von Verbrauchern und einem fairen Wettbewerb führen können.

Im ersten Schritt wird nun geprüft

Zum heutigen Montag hat das Bundeskartellamt nun die erste Verfahrensstufe eingeleitet, die der Prüfung des aktuellen Marktgeschehens dienen wird. Die zentrale Frage, die dadurch geklärt werden soll: Verfügt Apple über eine so starke Machtstellungen, dass Mitbewerber diese nicht mehr angreifen können?

Das Bundeskartellamt merkt diesbezüglich an, dass ein „sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem“ bereits ein erster Anhaltspunkt für eine solche Position sein kann.

Erste Beschwerden liegen bereits vor

Nach der jetzt eingeleiteten ersten Prüfung, wird sich das Bundeskartellamt genauer mit den Ergebnissen beschäftigen und sich, in Abhängigkeit von den ausgemachten Wettbewerbsproblemen konkret mit wettbewerbsgefährdende Praktiken Apple beschäftigen. Hier liegen der Behörde bereits erste Beschwerden vor, die Apples Umsatzbeteiligung, die Einschränkung von Werbe-Tracking und die Vorinstallation Apple-eigener Applikationen betrifft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert:

„Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat. Apple stellt Tablets, Computer und „Wearables“ her und vertreibt eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst. Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.“

21. Jun 2021 um 12:15 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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