Bundeskartellamt geht gegen Google vor
Zu mächtig: Bundeskartellamt geht gegen Google vor
Bereits im Dezember 2021 hat das Bundeskartellamt Google als einen von wenigen Konzernen eingestuft, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben. Eine Bewertung die auch der Facebook-Mutter Meta und dem Online-Händler Amazon bereits zugeteilt wurde, eine Untersuchung gegen Apple läuft noch.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Mit der Einstufung als Digitalkonzern mit überragender Bedeutung für den Wettbewerb geht eine besondere Kontrolle durch das Bundeskartellamt einher, das so sicherstellen will, dass die mächtigsten Tech-Konzerne den Wettbewerb nicht zu ihren Gunsten verzerren. Und genau hier regt sich nun was.
- Bundeskartellamt: Amazon unter besonderer Missbrauchsaufsicht
- Bundeskartellamt: Neue Regeln für Facebook-Mutter Meta
- Bundeskartellamt: Google unter besonderer Wettbewerbsaufsicht
Verwaltungsverfahren gegen Google
Wie das Bundeskartellamt aktuell mitteilt (PDF-Download), ist man zu der Überzeugung gekommen, dass Google-Nutzer keine ausreichende Wahlmöglichkeiten haben, was die Verarbeitung der von ihnen generierten, persönlichen Daten angeht. Als Problematisch sehen die Marktwächter die Tatsache an, dass Google die Daten zahlreicher Dienste miteinander kombinieren würde und in seinen Nutzungsbedingungen keine Wahlmöglichkeit vorzieht, Anwender entscheiden zu lassen, welche Daten hier freigegeben werden und welche nicht.
Da Google über etliche, besonders reichweitenstarke Angebote wie die Google Suche, den Videodienst YouTube, den Android App Store Google Play, das Kartenangebot Google Maps und der Sprachassistent Google Assistant verfügt, müsse Google die Anwender auch nach ihrem Einverständnis befragen ob diese mit der „weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten“ d’accord gehen.
Google kombiniert zahlreiche Datenquellen
Dies will das Bundeskartellamt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens durchsetzen und hat Google in diesem Kontext nun eine Abmahnung zukommen lassen. Der „Schuss vor den Bug“ soll dem Suchmaschinen-Anbieter ermöglichen auf die Vorwürfe zu reagieren und zur Einschätzung des Bundeskartellamts „im Einzelnen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen“.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert das Vorgehen:
Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.