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Auch Apple unter Beobachtung

Bundeskartellamt stellt Google unter besondere Wettbewerbsaufsicht

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Das Bundeskartellamt macht erstmals von den seit vergangenem Jahr erweiterten Möglichkeiten hinsichtlich einer Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Gebrauch und stellt Google beziehungsweise die Konzernmutter Alphabet unter besondere Beobachtung.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Die zugrunde liegenden Rechtsbestimmungen wurden mit der Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) im Januar 2021 geschaffen. Die in diesem Zusammenhang beschlossene Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für große Digitalunternehmen soll gleichermaßen die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger fassen und die Chancen für Innovation, Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erhöhen. Wird – wie im aktuellen Fall geschehen – eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ festgestellt, so kann es den Betreibern beispielsweise untersagt werden, auf den eigenen Plattformen Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als die eigenen Angebote. Als Beispiel nennt der Gesetzgeber hier die Darstellung von Suchergebnissen.

Anlass für die entsprechende Einstufung Googles ist die Marktmacht des Unternehmens und damit verbunden der dem Bundeskartellamt zufolge herausragende Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Google habe in seinem digitalen Ökosystem bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden und könne hier marktübergreifend Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben.

Bundeskartellamt hat auch Apple auf dem Kieker

Im Rahmen der den gesetzlichen Vorgaben zufolge auf fünf Jahre befristeten erweiterten Missbrauchsaufsicht hat die Behörde die Möglichkeit, wettbewerbsgefährdende Praktiken durch früheres und effektiveres Eingreifen zu verhindern.

Seit Januar 2021 haben wir ein neues Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. Nach weniger als einem Jahr haben wir nun die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen.
-Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt hat bereits damit begonnen, die Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie das Thema Google News Showcase unter die Lupe zu nehmen. Die Behörde weist damit verbunden aber auch darauf hin, dass vergleichbare Maßnahmen gegen weitere Unternehmen zu erwarten sind. Man betreiben derzeit mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und und die Facebook-Mutter Meta.

05. Jan 2022 um 14:59 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    4 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Es gibt hier bei uns in DE kein „frühes und effektives Eingreifen“, ganz egal um welches Thema es geht.
    Aber ist ja nett wenn man das zumindest behaupten kann ;D

  • Ihr schreibt als Überschrift – Bundeskartellamt hat auch Apple auf dem Kieker – aber zu welchem Thema schreibt ihr nicht…

    • Es geht erstmal um die Einordnung als Gatekeeper i.S.d. Kartellrechts (§ 19a I GWB). Wenn das entschieden ist, können im zweiten Schritt Verhaltensauflagen gemacht werden, ohne konkrete Verstöße festzustellen (z.B. Verbot der Selbstbevorzugung oder Auflagen für den App-Store).

  • Kartellbildung. Wäre da Facebook/Meta nicht das Zielunternehmen? Mehrere Unternehmen und die größte Social Media Gewalt durch ein Unternehmen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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