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Nach Spotify-Beschwerde

EU-Kommission: Untersuchung von Apples App-Store-Regeln eingeleitet

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Die Europäische Kommission hat förmliche kartellrechtliche Untersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.

Vestager

Margrethe Vestager

Die Untersuchungen betreffen vor allem die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren.

Die Untersuchungen betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen. Die Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books und Hörbücher zurück.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Mobilfunkanwendungen haben die Art und Weise, wie wir auf Inhalte zugreifen, grundlegend verändert. Apple legt die Regeln für den Vertrieb von Apps an Nutzer von iPhones und iPads fest. Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Torwächters“ eingenommen. Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert. Ich habe daher beschlossen, Apples App-Store-Regeln und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Wettbewerbsrecht genau zu prüfen.“

Zwei Aspekte werden genau geprüft

Die Kommission wird insbesondere zwei Beschränkungen untersuchen, die Apple in seinen Vereinbarungen mit Unternehmen, die Apps an Nutzer von Apple-Geräten vertreiben wollen, festgelegt hat:

  • Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30% auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
  • Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Die Kommission hat Apple und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über die Verfahrenseinleitung in dieser Sache unterrichtet.

Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

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16. Jun 2020 um 12:50 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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