BGH-Urteil: Negativzinsen für Sparkonten unzulässig
Die Banken und Sparkassen haben vor rund vier Jahren damit begonnen, ihren Kunden die durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verursachten Kosten in Rechnung zu stellen. Die vom Verbraucher als Straf- oder Negativzinsen bezeichneten Gebühren wurden als „Verwahrentgelte“ tituliert und sollten einen Ausgleich für die Kosten darstellen, die im Rahmen der sicheren Aufbewahrung durch die Banken ... →