Steuervergünstigungen durch Irland?
EU geht im 13-Milliarden-Streit mit Apple in Berufung
Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen das vom Europäischen Gerichtshof gefällte Urteil bezüglich der Apple von Irland angeblich gewährten Steuervergünstigungen Berufung einzulegen. Die europäischen Richter hatten den die Forderung einer Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro für nichtig erklärt, da es der EU-Kommission nicht gelungen sei, die beanstandeten unrechtmäßigen Steuervergünstigungen nachzuweisen.
Tim Cook in Irland
Der Streit geht schon einige Jahre zurück. Die EU-Kommission hatte 2014 erste Ermittlungen eingeleitet und Irland vorgeworfen, Apple durch selektive Steuervergünstigungen unrechtmäßige staatliche Beihilfen zu gewähren. Daraus resultierte der zwei Jahre später erfolgte Beschluss, dass Apple 13 Milliarden Euro an Irland nachzuzahlen habe.
Apples Verteidigerrolle im Streit mit der EU nahm daraufhin das EU-Mitglied Irland ein. Der Inselstaat weigerte sich, die geforderten Gelder einzutreiben. Dies sicher nicht nur um Apple nicht zu verärgern, sondern auch sich selbst nicht indirekt eines Steuervergehens schuldig zu sprechen.
In ihrer Stellungnahme lässt die EU-Kommissarin Margrethe Vestager nun verlauten, dass man die Angelegenheit erneut verhandelt müsse. Nicht nur weil das Urteil aus dem Juli wichtige rechtliche Fragen mit Blick auf Anwendung der Vorschriften bezüglich staatlich gewährter Steuervergünstigungen aufwerfe, sondern auch weil man der Auffassung sei, dass dem Gericht mit Bezug auf das Urteil eine Reihe von Fehlern unterlaufen sei.
Vestager betont, dass es von oberster Priorität sei, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ihren gerechten Anteil an den Steuern zahlen. Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewährten, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stünden, schade dies dem fairen Wettbewerb in der Europäischen Union und verstoße damit gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen.
Stellungnahmen von Apple und Irland
Dem Nachrichtenmagazin CNBC liegt bereits eine knappe Stellungnahme Apples zur der Entscheidung der EU-Kommission vor. Darin heißt es, dass man die Argumentation prüfen wolle, dies jedoch nichts an den Schlussfolgerungen des Gerichts ändern werde, dass Apple sich an die lokalen Gesetze in Irland gehalten habe.
Ähnlich äußert sich die Regierung Irlands. Man werde sich die Zeit nehmen, um die in der Berufung dargelegten Gründe zu prüfen und dann beraten, wie darauf zu reagieren sei.