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WifiSpots von Unitymedia

Bundesgerichtshof: Provider darf WLAN-Hotspots aktivieren

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Unitymedia freut sich, die klagenden Verbraucherschützer haben hingegen ihre finale Schlappe kassiert. Wie der Bundesgerichtshof heute mitteilt, darf Unitymedia seine sogenannten WifiSpots – zusätzliche Gast-HotSpots auf den Routern seiner Kunden – automatisch aktivieren.

Wifi Spots Fuer Unitymedia Kunden 500

Mit dem WifiSpot-Angebot baut Unitymedia seit Sommer 2016 ein flächendeckendes WLAN-Netz auf, das Internetkunden des Unternehmens kostenlos nutzen können. Technisch wird dies realisiert, indem die Router des Unternehmens für diesen Zweck ein zweites, vom privaten Netz des jeweiligen Kunden getrenntes WLAN-Netz betreiben.

Die Tatsache, dass Unitymedia die Funktion automatisch aktiviert, anstatt Kunden vorab um Zustimmung zu bitten, hat der Verbraucherzentrale NRW auf den Plan gerufen.

Diese scheiterten zuletzt in Köln und heute nun in Karlsruhe. So hat der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entscheiden, dass:

[…] die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

[…] Die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals stellt keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar. Die geschuldete Vertragsleistung – Zugang zum Internet – wird durch das zweite WLAN-Signal nicht beeinträchtigt. Ein ausschließliches Nutzungsrecht der im Eigentum der Beklagten stehenden Router durch die Kunden, das einer Nutzung der Router auch durch die Beklagte entgegenstehen könnte, sehen die Verträge über Internetzugangsleistungen nicht vor. Der ungestörte Gebrauch des Routers durch die Kunden wird weder durch die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals noch durch dessen Betrieb beeinträchtigt.

Auch eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne von § 4a Abs. 1 UWG habe man nicht ausmachen können.

Zum Nachlesen:

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25. Apr 2019 um 10:40 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Schade das man den „Hand vor den Kopf Schlag“ Emoji hier nicht verwenden kann. Es wird lediglich ne 2. SSID zur Verfügung gestellt, über die sich Unitymedia Kunden einloggen können. Die Antennenleistung bleibt die selbe und auch die Last auf dem Router ist nicht nennenswert höher. Da die das WiFi Spot Netz nen komplett getrennten IP Adressbereich nutzt, braucht man sich da überhaupt keine Sorgen machen.

      • Eine Frechheit so eine Enteignung! Wenn ich das nicht möchte setzt man sich über meine wünschen und den Willen hinweg… zum Glück bin ich nicht bei dem Saft…. :-)

      • Genau, und das würde ich für Dein Kommentar auch jetzt nutzen wollen.
        Du hast schon ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

        Dass da jetzt keine 4kW mehr verbraucht wird, ist klar. Stromverbrauch wird definitiv mehr oder hast Du das Perpetuum Mobile erfunden?

      • @DerZoelli Natürlich hast du erhöhte Stromkosten dadurch. Wenn ich an meiner Fritzbox den Gastzugang im W-Lan aktiviere, verbraucht sie auch mehr Strom.
        Wenn ich dann noch an die Turbine, ich glaube UnityMedia nennt das Gerät Horizon, denke, glaube ich sogar das die noch mehr Strom als eine Fritzbox zieht.
        Jaja die Gerichte entscheiden in Deutschland nie für den Verbraucher, eher für die Firmen. So nen bisschen USA wünsche ich mir bei der Rechtsprechung schon.

      • @JohnLocke: Welche Enteignung? Das Gerät gehört UnityMedia, nicht dem Kunden. Zu keinem Zeitpunkt. Kauf Dir einen Kabelrouter und er ist Dein. Da aktiviert Unity auch nichts.

      • Wenn man das nicht möchte schließt man den Vertrag nicht ab. Dass die Leute die agb nie lesen begreife ich nicht. Wirklich Facepalm ohne Ende

      • Ja genau, wann hast du dir das letzte mal die komplette AGB von Apple durchgelesen…

      • Das ist falsch.
        Sehr wohl geht die Leistung je nach Nutzungsverhalten Massiv hoch.
        Und es ist keine Phantasie das über Gefahren Wlanstrahlung gewarnt wird.

        Die Sendeleistung und auch der STromverbrauch können sehr wohl hoch gehen.
        Bei uns wäre dies der Fall.

        Und es wird eben nicht immer nur eine zweite SSID aktiviert, je nach Gerät existieren sogar zusätzliche Hardwarebestandteile.

        Es geht auch nicht darum ob etwas „nennenswert“ höher ist, sondern überhaupt höher ist. Innerhalb der eigenen vier Wände.

        Kopfschlagsmiley bei ihrer platten Verständnislage.

    • Spannendes Thema. Wie hoch ist der Mehrverbrauch realistisch?

    • Verstehe die Aufregung nicht – zum einen „Grenzenlosen“ WLAN Empfang wünschen, und wenn er ermöglicht wird durch die Ausnutzung vorhandener Ressourcen ist es auch nicht recht. Ich halte die Stromkosten für vernachlässigbar. Und jede Wette: Wer, außer mir, schaltet seine Anlage tagsüber wenn nicht zu Hause, ab. Da spart man wesentlich mehr übers Jahr.

    • Strom und zusätzlich verbundene Geräte ist das eine, zusätzlich belegte Channels das andere… Wird bestimmt toll in Mehrfamilienhäusern.
      Mich würde mal interessieren welche Experten man zu dem Thema gehört hat.

      • Die 2. SSID läuft auf dem selben Kanal mit. Es ist nur ein Funksignal nötig aber es können mehrere SSID’s verwendet werden.
        Mehr Stromverbrauch kommt nur bei mehr Nutzung (Last) zustande.

      • Dennoch zieht dann irgendein *…* deine Leistung welche dir dann nicht mehr voll zur Verfügung steht.

        Mehr Strom wird auch eine zweite SSID brauchen, der Router muss dadurch mehr gleichzeitig arbeiten und auch ständig Geräte an und abmelden und (ich kenne die UM Router nicht) die Router werden mit Sicherheit permanent oder öfter am Limit arbeiten, welcher dann eine höhere Abnutzung hat und dementsprechend schneller kaputt gehen sollte/könnte.

    • Bringt aber nix, da VF auch dieses Spots aktiviert, ohne Kundenkontakt.

      • Wie sollte das gehen? Du musst ja keine FritzBox von Vodafone nehmen, sondern kannst eine frei verkäufliche bei Vodafone anmelden! Eine Aktivierung ist nach meinem Kenntnisstand dann nicht möglich.

      • Ist es auch nicht, VF schiebt dann aber auch diverse Probleme was Internet und Telefon angeht sofort auf die selbst gekaufte FritzBox

      • Bei Vodafone kann man das ausschalten im Kundencenter was ich gemacht habe ;)

    • Wer seine eigene Box, welches Modell auch immer bei UM anmeldet, fällt aus der Sache raus. Kein Hot-Spot des eigenen Routers und dann (leider) auch kein nutzen anderer öffentlicher Spots. Die Tage noch mit UM geschrieben deswegen. Find die Hotspot Funktion aber super und mich störts auch nicht, wenn ich dafür was abgebe.

  • Na vielleicht zahlt UM ja dann meine Stromrechnung mit. :-)

  • In dem Fall sollte man, sofern man sich nicht gängeln lassen möchte, einen eigenen Router betreiben. Das ist ja glücklicherweise inzwischen problemlos möglich. Leider bin ich Unitymedia-Businesskunde und kann nur durch 24 Monate Vertragsverlängerung in die Routerfreiheit, daher habe ich meinen Vertrag gekündigt und werde nach dem Ende der Laufzeit zu DSL zurückwechseln.

    • Problemlos möglich? Unitymedia hat es bei meinen Eltern noch nicht einmal geschafft, die eigene ConnectBox zu aktivieren die Unitymedia ihnen geschickt hat (weil Unitymedia offenbar selbst gemerkt haben, wie besch…. die HorizonBox ist). Es hat fast eine Woche gedauert, bis Internet UND TV wieder funktioniert haben. Nach gefühlten 10 Stunden in der Warteschleife und 9 von 10 vollkommen inkompetenten Mitarbeitern.

      Meine Eltern wechseln übrigens auch wieder zu DSL. Nicht wegen der oben beschriebenen Sache, sondern weil bei Unitymedia ständig irgendwas gestört ist und der Kontakt mit dem Kundenservice grausam geworden ist.

    • Lord Dorian Shadow

      Kalo das ist nicht richtig. WLAN to Go muss vom Kunden aktiv im Kundencenter gebucht werden und im Router aktiviert werden.

      • Das man es deaktivieren kann, da gebe ich dir recht.
        Ich hatte es aber jetzt 2. mal, das WLAN To Go vorab eingeschaltet war. Ohne meiner Zustimmung vorab wohlgemerkt.

    • Falsch:
      Bei Telekom kann man es deaktivieren, bei Unitymedia nicht.

    • Entertain Nutzer

      Falsch! Bei der Telekom wird keiner dazu gezwungen! Man hat immer die Möglichkeit, die Funktion zu aktivieren oder eben nicht. Das ist der feine Unterschied!
      Vodafone macht das genauso wie Unitymedia – hier hat man keine Möglichkeit den offen Hotspot zu deaktivieren. U.a. bin ich deshalb von Vodafone (Kabel) auch wieder zur Telekom (IPTV) gewechselt.

      • Das ist völliger Bullshit, was auch aus dem Text hervorgeht. Selbstverständlich hast du jederzeit die Möglichkeit, diese Funktion zu deaktivieren.

  • Steigt der Energieverbrauch nicht an, wenn sein Router eventuell dauerhaft bspw Stadtzentrum durch andere genutzt wird nicht merklich an und somit würden doch Mehrkosten entstehen oder ist das nicht spürbar?
    Und wenn ein zweites WLAN Netz betrieben wird, kann da wirklich keine Sicherheitslücke entstehen, oder kann es dadurch nur zum Ausfall bzw. Absturz des Routers kommen?

  • Also mal angenommen in meinem Mehrfamilienhaus habe alle Nachbarn Router mit aktivierten Hotspots, dann sind das doch quasi doppelt soviele Router und Störquellen, als wenn sie ausschließlich privat genutzt werden würden. Und das soll nicht stören?

    • Quatsch….da dein Router alle SSID’S auf den selben Kanälen ausstrahlt. Auch wenn du 5 Netze auf einem Roter aufsetzen würdest, verwendet er für jedes die selben Kanäle.

    • Kann man dann nicht einfach dauerhaft das Netz des Nachbarn kostenlos nutzen ?

    • Auch wenn sie (die eigenen WLan-Netze) privat genutzt werden, stören sie sich gegenseitig. Daher haben die Router eine Funktion, um den besten (freiesten) Kanal zu belegen. UM wird aber die WLan-Leistung maximieren, damit auch auf der Straße vorm Haus der Empfang noch gut ist. Das geht einmal auf die Stromkosten und zum anderen erhöht es den Elektrosmog. Ich finde es ist ein Eingriff in die Privatsphäre, bzw. die eigene Entscheidungsmöglichkeit und gehört verboten.

      • Du kannst es doch abschalten lassen! Liest hier keiner mehr die Artikel?

      • Doch ich … ich lese das erste mal das jemand das ebenfalls weiß das sich die Hotspot Funktion abschalten lässt.

        Es geht hier lediglich darum das die Funktion in der Werkseinstellungen aktiv ist …

        Wer es nicht brauch, ausschalten. Fertig aus.

        Ich weiß gar nicht warum man sich immer wegen jeder Kleinigkeit so aufregen muss. :/

  • Für mich ein Grund niemals zu UM zu gehen und auf jeden Fall immer einen eigenen Router nutzen + tr69 deaktivieren.

  • Also wenn man Unity Media Kunde ist, wann immer man das Haus verlässt, schlafen geht etc, Strom aus beim Router. Wobei ich mich sowieso frage ob das nicht in irgend einer Weise zusätzlich Strom verbraucht. Weil diesen Strom und wenn es nur 5cent im Monat sind, zahlt der Kunde.

    • Oh Mann, hast du keine anderen Probleme? Man kann die Funktion jederzeit im Kundenportal ABSCHALTEN!

      Dieser ganze Rummel dreht sich doch nur darum, ob UM das ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung einfach aktivieren kann. Und lt. BGH dürfen sie das offensichtlich.

      • Nun ja, laut BGH dürfen sie es, wenn dadurch auf den Kunden „auch sonst keine Nachteile“ zukommen. Wenn das Gerät dadurch mehr Strom verbraucht, ist dieser Punkt ja nicht gegeben.

      • Das was Flogs sagte, ist genau was ich meine. Die Kosten, egal in welcher Höhe, die ggf. anfallen.
        Das man es abschalten kann, steht auch im Text, sorry, ja, das habe ich nicht bedacht. Aber ist es jedem User auch bewusst, dass diese Funktion aktiv ist? Klar steht’s im Vertrag und ihn nicht genau lesen ist ein Fehler, schon.

    • Ganz meine Meinung.
      Dazu kommt ja auch noch Evtl höhere Strahlenbelastung.
      Also Deaktivieren.

      • Denkt ihr auch mal nach?. Was denn für ne höhere Strahlenbelastung? :D so ein Quatsch.

  • Ja was sollen sie auch anderes machen bei dem grottenschlechten netzausbau. Anstatt hier mal Geld zu investieren, einfach n Gesetz verabschieden und das ganze läuft kostenlos…

  • Das ist wieder so typisch deutsch hier :D Immer wird gemeckert das es zu wenige öffentliche WiFi Spots gibt und jetzt ist es auch wieder nicht recht :D
    Ich wurde bei Vertragsabschluss eindeutig darauf hingewiesen (auch auf die Möglichkeit es abzuschalten) und konnte es auswählen.
    Es funktioniert ganz einfach….Wer auf seinem eigenen Router nen WiFi Spot zur Verfügung stellt, der darf im Gegenzug auch die aller anderen Kunden Deutschlandweit nutzen. Also je ziemlich faire Sache. Wer es deaktiviert darf auch die anderen nicht nutzen.
    -Man stellt dabei lediglich 10Mbit zur Verfügung. Merkt also im Regelfall nix davon.
    -es wird ein komplett getrennter IP Adressbereich verwendet. Ein Zugriff vom WiFi Spot auf Heimnetz ist also technisch schon nicht möglich
    -Da die SSID’s für Haupt WLAN, Gast WLAN und WiFi Spot alle auf den selben Kanälen liegen, „strahlt da auch nicht mehr“ :D
    -der Stromverbrauch könnte höchstens steigen, wenn plötzlich hunderte Clients eingeloggt sind….Sollte im Regelfall nicht vorkommen.

    Bevor ihr also meckert denkt doch bitte mal nach :D
    Es gibt Leute die stellen über Freifunk vollkommen ohne Gegenleistung WLAN zur Verfügung.
    Ich hatte es bei mir auch genutzt…da ich aber mittlerweile ne eigene Fritzbox habe, geht es nun nicht mehr.

  • Ich finde das ja eher super. So ein flächendeckendes WLAN-Netz ist doch für den Kunden auch perfekt… wenn er nicht zuhause ist.
    Hier in Wien ist das üblich und wirklich praktisch.

    • Ja aber das verstehen wir Deutsche halt nicht. Hauptsache, man hat was zu meckern.

      • Ja, wir Deutsche wollen halt flächendeckenden Mobilfunk und kein von W-Lan zu W-Lan hangeln.

      • Wir deutsche müssen uns auch erstmal aufregen von Sachen die wir nicht verstanden haben.

        Hauptsache der „Aufschrei“ fehlt nicht …

    • Es geht doch nur darum das es automatisch aktiviert ist.

      Wenn bei der Einrichtung die Frage kommt, ob man es will oder nicht, mit entsprechenden vor und Nachteilen dann hätte es auch keinen Grund für ne Klage gegeben.

      Wenn man dann als Bonus noch 2€ weniger im Vertrag zahlt würden das auch alle freiwillig aktivieren.

      Aber es muss ja immer gleich alles stillschweigend an sein und hoffen das es keiner merkt.

  • Ich find den WiFi-Spot ja echt gut. Mal eben zwischendurch was größeres machen ist unterwegs damit gut möglich, da es etliche Hotspots gibt.

  • Wie verhält sich das, wenn man ein privates Gastnetzwerk einrichten will? Kann der Router dann drei Netzwerke anbieten, oder gibt es dann kein eigenes Gast-Netzwerk mehr?

  • Ihr habt aber schon mitbekommen, dass man dieser Geschichte widersprechen kann? In diesem Moment kann man dann offenbar selbst auch nicht mehr kostenlos die WLAN-Zugänge anderer Nutzer in Anspruch nehmen, aber das war es an Nachteilen, soweit ich es verstehe.

    Also einfach bei Unitymedia widersprechen und gut ist. :)

    Ich geh mal mit gutem Beispiel voran und erledige das jetzt sofort. :)

  • Hier merkt man, dass die Richter nicht viel Ahnung von der Technik haben, und die Verbraucherzentrale NRW es wohl versäumt hat, hier mit entsprechenden Experten ein paar Klarheiten zu schaffen.

    Sowohl die Stromkosten als auch die Auswirkung auf das eigene WLAN sind beides Nachteile die der Kunde tragen muss und damit benachteiligt wird. Als Kunde von Unitymedia würde ich nun für diese zwei Punkte eine Klarstellung von Unitymedia fordern oder die sofortige Beendigung des Hotspots.

  • Super ist übrigens die „Wifispots for Unitymedia“-App. Die Zeigt GENAU wo ein solcher Spot ist und nicht nur ungefähr, wie die App von Unitymedia.

  • Ist das aktiviert wenn ich in der Box selbst das WLAN abschalte und eine Fritzbox dahinter hänge?

  • Wenn Du dann Pech hast, saugt sich einer über Deinen Anschluss das Inet leer und damit sinkt für die Zeit Deine Bandbreite, die sich ja UM bezahlen lässt. Der Strom sollte kein Prob sein

  • Wer haftet eigentlich bei illegaler Downloadnutzung?

    ich nehme mal alles läuft über die selbe online IP oder?

  • Schon faszinierend. Da schaffen es wohl wirklich Leute, eigen Router etc einzurichten. Sind aber anscheinend nicht im Stande, einen Button zu drücken um das ganze zu deaktivieren. Oder sie können nicht lesen, auch eine Möglichkeit.

    • Sehr guter Kommentar:)
      War auch mein Gedanke, hatte das damals bei meinem KD Router auch gleich deaktiviert (quasi aus reflex) warum soll ich für andere Wlan auf lassen wenn ich dafür kein vertragsvorteil bekomme

  • Lueppo Ellerbroek

    Hotspot bei Telekom nur mit deren Speedport-Router möglich. Läßt sich ohne Probleme sowohl am Router als auch via Hotline deaktivieren. Bei mir angeschaltet, weil ich dann über’s iPhone auch andere Hotspots nutzen kann (mein Tarif gibt leider nicht mehr her).

  • Gute Sache – die ganzen @#* die hier höhere Stromkosten ins Feld führen: ihr würdet ja selber von der externen Nutzung profitieren. Also, bitte Ma locker bleiben.

    Aber mal zum Thema: leider funktioniert das UM Prinzip nicht richtig oder schon aber naive User wie ich sind sich der Konsequenzen nicht gleich bewusst. Wenn man gerade in der Stadt unterwegs ist, verbindet sich das Phone ständig mit Hotspots, die es gleich wieder verliert. Damit legt es das 4G quasi lahm und man kann kaum noch was machen. Lösung: man schaltet WLAN aus und nur an, wenn man sich länger an einem Ort aufhält und surfen möchte. Was an sich ja schon cool ist.

    • @Techcritic
      Wo profitiere ich von höheren Stromkosten?

      Ich hatte das mal einen Tag aktiv gelassen. Wie du schon geschrieben hast, bekam man durch das ständige wechseln des w-lans in der Stadt fast nichts mehr runtergeladen.

      Ich fahre mit meinem LTE am Handy um Welten besser. Ich würde die Funktion immer wieder deaktivieren. Bei mir hat sogar kaum noch jmd diese Funktion aktiv. Man findet zwar viele UM W-Lans aber so gut wie keinen dieser Hotspots.

  • Mit welchen Zugangsdaten loggt man sich eigentlich in so einen Wifi-Spot ein? Meine normalen Zugangsdaten funktionieren nicht.

  • Meine Fritzbox läuft laut energiemonotor mit 51%

    Also circa 6w

    Ein zusätzliches Gast WLan erhöht die Leistung auf 7 Watt also 1 Watt.

    Das sind 24 x 364 / 1000 = 9 kwatt Stunden = 2 Euro pro Jahr an Mehrkosten.

    • Das ist zuviel! Ich kaufe mir jetzt eine eigene Box. Moment, was kostet die noch einmal? :-)

      Stromkosten werden hier nur von denen angesprochen, von denen ich überzeugt bin, dass die von Papa und Mama bezahlt werden.

      Wenn überhaupt Bandbreite weniger wird, dann am WLAN Modul selbst. Ist zum Beispiel alles auf 2,4 GHz eingestellt und normale Leute, Gäste und Hotspot Benutzer sind online, wird alles nur von einem Sende- und Empfangsmodul genutzt. Hier kann ich mir schon vorstellen vom System gedrosselt zu werden, weil mehrere Funk Teilnehmer sich das WLAN Modul teilen.

      Bandbreite dahinter in Kabel ist Strom sind da unerheblich.

  • PS: bei mir funktioniert der Hotspot nur bei 2,4 GHz, nicht aber bei 5GHz. Bei jemanden anders?

    • Ein Hotspot mit 5 GHz hat aufgrund der geringeren Reichweite und den geringen Geschwindigkeiten keinen Sinn. Der läuft nur auf 2,4 GHz.

      • Sorry, bei der Reichweite hast du ja recht aber zu behaupten die Geschwindigkeit im 5GHz wäre geringer ist ja absoluter Nonsens. Selbst mit schlechterem Empfang sind die Geschwindigkeiten im 5GHz Netz wesentlich höher als im 2,4GHz Netz.

  • Wieder ein Gericht ohne Ahnung! Natürlich kann der zusätzlich Trafic eines zusätzlichen WLAN Hotspots beeinträchtigen! Insbesondere da, wo die Bandbreite baulich bedingt eingeschränkt sind, können neben Interferenzen auch Störungen auftreten. Diese lassen sich auch durch Signalpriorisierung und unterschiedliche IP Bereiche nicht gänzlich beseitigen, da die gleiche Hardware (Router, Leitung bis zum DSLam) genutzt wird. Es gibt nur dann keine Beeinträchtigungen, wenn das WLAN Signal auf völlig getrennten Wegen geroutet würde. Und das halte ich für ein Gerücht!

  • Ich halte die Insellösung von Unitymedia für Schrott. Wenn das jetzt jeder Provider macht wird’s in der Stadt bald ziemlich eng im 2,4 ghz-Netz…..

  • Wenn ich mit meiner Leitung maximal 16000 rausbekomme, da das alte Kabel nicht mehr hergibt, muss ich mir die geringe Leistung, die schon für eine Familie nicht reicht, noch mit anderen Leuten durch den Hotspot teilen?

    Ich glaube es hackt.

    Da hilft nur, dass man dank Routerfreiheit einfach ein anderes Gerät an die Leitung hängen, auf das Unitymedia keinen Zugriff hat.

  • Offenbar bin ich einer der wenigen, der nichts über UM zu meckern weiß.
    Die versprochenen 400Mbit werden nahezu durchgehend zur Verfügung gestellt.
    Zumindest immer dann, wenn ich sie am notwendigsten brauche (nachmittags bis nachts)… ;-)
    Über den Router kann ich ebenfalls nicht meckern. WLAN hat eine echt heftige Reichweite.
    Auch mehrfache Downloads bzw. Uploads laufen über das iPad Pro 12.9 sowas von fix.
    Nee, ich werde nicht von UM gesponsert, aber wollte mal eine positive Stimme hierlassen… :-D

  • Zweiter Router dahinter – WLAN an der Unitymedia Kiste deaktivieren und ruhe ist.

  • Hurra Deutschland!
    Ein hoch auf die Konzerne und all deren kleine – für den Kunden – so sinnvollen frommen Wünsche.

  • Geht’s den Leuten zu gut :(?
    Ich bestimme alleine wen ich in meine Leitung reinlasse und wen nicht und jeden lasse ich niemals rein – was soll das !!

  • Hallo ihr Dauernörgler! Wenn ihr das nicht wollt, müsst ihr nur der Nutzung widersprechen. Ganz einfach. Dann seid ihr nicht dabei, dürft aber auch das Netz nicht nutzen.. warum erst nörgeln — besser wäre informieren!!

  • Der Titel und der Beitrag sind falsch oder ungenau.
    Allerdings müßte ich das Urteil selbst genau lesen.
    Bei dem Urteil wurde NICHT erlaubt, sondern nur ein „Verbot aus bestimmten Gründen“ nicht durchgesetzt.
    Es ging hier nur um Wettbewerbsrecht. Um andere Rechte ging es gar nicht.
    Wenn jemand das einfach nicht will, sei es aus unterschiedlichen Verfassungsrechtlichen, Gesundheitlichen, BGB Gründen usw. ist das immer noch nicht erlaubt.

    Hier hat sich der Datenschutz halt nur auf einen kleinen Teilbereich in der Klage beschränkt. Und nur hier konnten die Richter urteilen.

    Jetzt sind alle so vor klagen abgeschreckt, das sie nicht merkten, das dies immer noch gegen andere Rechte verstößt.

    Der BGB ist prinzipiell nur ein Gericht das formaljuristisch überprüft.

    Und der Widerspruch ist sogar nier gestattet. Also „nein“ sagen und gut ist.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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