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Landgericht Köln:

Unitymedia darf „WifiSpots“ nicht ohne Zustimmung des Kunden freischalten

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39 Kommentare 39

Bereits letzten Sommer hat Unitymedia das WLAN-Netzwerk WifiSpots für Unitymedia-Kunden in Betrieb genommen. Das Landgericht Köln legt dem Anbieter im Nachhinein nun Steine in den Weg. Die Freischaltung eines Routers zum WifiSpot darf nur erfolgen, wenn die betroffenen Kunden ausdrücklich zugestimmt haben.

Wifi Spots Fuer Unitymedia Kunden 500

Kurz zum Konzept des Netzwerks: Unitymedia schaltet auf allen Kunden-Routern einen zweiten, externen Hotspot frei und will auf diese Weise eine großflächige WLAN-Abdeckung für eigene Internetkunden bereitstellen. Eine Idee, die direkt die Verbraucherschützer auf den Plan rief. Als Reaktion auf die Kritik gestand Unitymedia Kunden zu, der automatisierten Freischaltung zu widersprechen. Dies war jedoch sowohl den Verbraucherschützern zu wenig und die Verbraucherzentrale NRW sieht sich im Urteil des Landgerichts Köln nun bestätigt:

Internetanbieter dürfen Router von Kunden nur dann in Wifi-Hotspot-Stationen umwandeln, wenn Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. Dies hat das Landgericht (LG) Köln am 9. Mai 2017 (Az.: 31 O 227/16) entschieden.

Ob der Streit um die Unitymedia WifiSpots damit beendet ist, muss sich zeigen. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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08. Jun 2017 um 19:54 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Das wäre ja noch schöner….welchen Vorteil hätte der Anschlussinhaber?

    • Nun ja. Man kann ja schließlich auch das Wifi der anderen Unity-Media-Kunden mitbenutzen.

      • ich fand bisher es eine tolle Funktion. Habe sie oft genutzt und freute mich über den Fortschritt. Habe gern mein Netz für andere freigegeben.

      • Dafür verbraucht deine Horizon Box permanent 60 Watt weil sie nicht mehr in den Schlafmodus geht. Rechne mal was die im Jahr Strom frisst.

      • Ich habe diese Funktion auch schon öfter genutzt. Inbetriebnahme des zusätzlichen Netzes ohne Einverständnis des Kunden, das geht allerdings gar nicht!
        Dazu kommt bei Unitymedia noch folgendes Problem:
        Ich habe eine WLAN-fähige Box von UM und einen degenerierten HD-Recorder von UM.
        Diese Horizon-Box sendet auf zwei Frequenzen. Mit der Box belegen meine achsoschönen UM-Geräte also 4 Frequenzen, die Horizon belegt sie allerdings, ohne überhaupt etwas damit zu tun…
        Also schaltet man die überflüssigen WLAN-Spots ab…ach nee, geht ja nicht, die Horizon hat in den Einstellungen keine Option, die Spots abzuschalten…
        Im Internet kursiert ein 2-3 Jahre alter Link, über den man auf ein Einstellungspanel kommt, um die Spots lahmzulegen… nur fehlt die Seite, zu der der Link verweist, mittlerweile, und die Auskunft der Hotline ist: „Ist nicht abstellbar“
        Mega-Schrott, kann ich da nur sagen!
        Liebe UM, ich glaube, diese Bevormundungsmasche ist mindestens genauso schädlich wie Eure Horizon-Box (das Original von Samsung beherrscht Transfer von Aufnahmen auf ext Datenträger, die retardierte Version von UM hat die USB-Schnittstelle zwar eingebaut, kann sie aber nicht für den Export nutzen.

    • Und was für Nachteile hat es?? Keine! Also warum diese Aufregung??

      • Doch, das Wlan ist ausgeschaltet und schaltet sich dadurch ein. ICh will keine Wlan strahlung in meinem zu Hause. Außerdem vertraue ich denen nicht blind in Sachen Rechtssicherheit bei Missbrauch! Wenn ein Nutzer Zugriff auf den Router bekommt, dann kriegt er automatisch auch eine einfacher zu knackene Schnittstelle für einen Zugriff. Sind keine zwei voneinander abgeschlossene Systeme.

      • @Philipp: “WLAN Strahlung”? Was soll das sein?

      • Erhöhter Stromverbrauch, Kanal-Interferenzen, unsichere Rechtslage.

    • Um ehrlich zu sein hat der Anbieter davon (fast) nichts, da nur Unitymedia Kunden den Spot nutzen können.
      Es ist also nur für den Kunden ein Mehrwert!

      Die Hardware ist darüber hinaus auch noch zur Verfügung gestellt, weshalb ich nicht verstehe warum Unitymedia das verboten bekommen sollte.

      Der Kunde bekommt weiterhin seine gebuchte Bandbreite.

      Leider hat das Gericht dies wohl nicht verstanden.

    • Der Anbieter hat „fast nichts“ davon?
      Er hat ein Verkaufsargument…
      Das ist ja auch in Ordnung, wenn der jeweilige Kunde einwilligt…

  • Er darf die Wifi Spots der anderen Kunden benutzen.
    Darüber hinaus hat er dadurch keinen Nachteil!

    • Ob ich einen Nachteil für mich darin sehe oder nicht darf ja wohl immer noch ich selbst entscheiden, oder? In meiner Bude will ich selbst bestimmen, was läuft und was nicht. Hinweise auf konkrete Nachteile gibt es in den Posts zu diesem Thema genug.
      Mein WLAN jedenfalls ist nachts aus und das soll auch so bleiben.

  • @Silent Hunter, dass er auch andere HotSpots kostenfrei nutzen kann.

  • Von mir aus können die es einschalten. Mein WLAN kommt nicht bis vor die Haustür

  • Das war mir zunächst auch bitter aufgestoßen, doch habe ich die Konfigdatei auf den Geräten meiner Familie (alle unterschiedlich und von einander unabhängige Verträge/Anbieter) installiert und nun entlasten sie merkbar ihr jeweiliges Freikontingent.

  • Gilt das dann nicht auch für Vodafone/Kabel Deutschland?

  • Man ist als Inhaber des Anschlusses aus der Haftung raus, und es wird nur Leistung genommen die der Inhaber nicht braucht, alles super eigentlich…

  • Was ist denn mit der Telekom? Haben die Speedports nicht auch so eine Funktion?

    • Ja, aber hier musste dem von Anfang an zugestimmt und das Ganze erst aktiviert werden und es wurde nicht einfach so freigeschaltet.

      • Bei unserem Speedport war das ab Aufbau aktiviert. Habe den schmarrn gleich im Kundencenter deaktiviert! Ne, ich lass doch niemanden auf meine kosten Surfen, dafür gibts Datenvolumen. Ebenso die Rechtssicherheit. Was ist ,wenn der HotSpot-Nehmer illegalen Content zieht oder sich noch schlimmer irgendwelche Kinder ….. reinzieht. Diese Abmahnanwälte interessiert es herzlich wenig, wer da gesurft hat, die sehen nur den Anschlussbesitzer, und der hat dann die rennerei.

      • Das ist nicht so, da der Hotspot von Unitymedia betrieben wird und diese dann verantwortlich sind.

      • Du bist bei Nutzung des Spots von Fremden aus der Haftung draußen – das ist ja das geniale…
        Der User loggt sich beispielsweise über den OnlineManager mit seinen HotSpot Zugangsdaten ein und ist bei illegalen Themen sauber identifizierbar…

  • Es birgt auch zB einen erhöhten Stromverbrauch, wenn ich irgendwo in der Innenstadt an der Bushaltestelle wohne und sich viele Leute immer wieder einloggen und surfen.

  • Nicht zu vergessen das noch mehr WLAN Netze entstehen und speziell in Dich bebauten Gebieten, die Netze auf 2,4 GHz verlangsamen…

  • Ich würde wahrscheinlich auch widersprechen.
    Die Politik soll endlich die Störerhaftung beenden und jedem die Möglichkeit geben sein WLAN freizuschalten.
    Warum sollte ich das nur für Kunden eines Providers tun und die anderen glotzen in die Röhre?

  • Für mich persönlich ist so eine Neuigkeit ein Trauerspiel.
    In unserem Wohngebiet gibt es so viele WLAN Netze, dass wir zwangsläufig auf 5Ghz Frequenz umstellen mussten. Da die WLAN Funk Kanäle alle überbelegt waren.
    Wenn ich lesen muss, dass sich Leute wegen ihrem Stromverbrauch ins Nest machen, hoffe ich dass die Leute nicht bereits nur noch jedes zweite mal Spülen.
    Scheinbar will keiner teilen.
    Ich bin da Utopist. Ich bin für gratis Internet. Ich verstehe auch nicht wie die breite Masse Vertragslaufzeiten akzeptiert. Oder ein Datenvolumen bei einer Flatrate kein Widerspruch im eigentlichen Sinne ist.

  • Ich hole mir teuren Anschluss von 40€ und mein Nachbar surft für lau!
    Suppper Jungs, weiter so!

  • Also ich bin mitarbeiter von unitymedia, aber nicht in deutschland.
    es geht darum:
    kd können sofern sie kein datenvolumen mehr haben oder der empfang mit dem eigenen netz zu schlecht ist, sich mit ihren account in diese wlan hot-spots verbinden. die geschwindigkeit ist nicht für große anwendungen gedacht, doch für eine mail, push-nachricht, und alle anderen dinge die nicht viel datenvolumen benötigen ist es mehr als ausreichend.
    der zweite hotspot ist getrennt von dem eigenen wlan-netz, sodass man keine angst haben braucht das plötzlich ein fremder auf sein eig netz zugreift! man kann in seiner nachbarschaft nicht den hotspot seines nachbarn nutzen da man sein eigenes modem hat, über die der kunde eine weitaus schnellere verbindung hat.
    außerdem kann bei uns auf einem hotspot nur gleichzeitug max 5 kunden zugreifen.
    seinen eig account kann man auch für 5 oder 6 leute verwenden,gleichzeitig.

  • Grade mal getestet…
    Habe selber 50 MBit/sec und über den HotSpot werden 10 MBit/sec bereitgestellt. Ist doch ok.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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