Verbraucherschützer unterliegen zunächst
OLG Köln: Unitymedia WifiSpots dürfen automatisch aktiviert werden
Der Streit um die WifiSpots für Unitymedia-Kunden hat noch kein Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Unitymedia die Router seiner Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen darf und damit ein im Mai erfolgtes Urteil des Landgerichts Köln gekippt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die klagenden Verbraucherschützer können beim Bundesgerichtshof in Revision gehen.
Mit dem WifiSpot-Angebot baut Unitymedia seit Sommer 2016 ein flächendeckendes WLAN-Netz auf, das Internetkunden des Unternehmens kostenlos nutzen können. Technisch wird dies realisiert, indem die Router des Unternehmens für diesen Zweck ein zweites, vom privaten Netz des jeweiligen Kunden getrenntes WLAN-Netz betreiben.
Die Tatsache, dass Unitymedia die Funktion automatisch aktiviert, anstatt Kunden vorab um Zustimmung zu bitten, hat der Verbraucherzentrale NRW auf den Plan gerufen. Den Verbraucherschützern genügt es nicht, dass die Kunden zwar auf die Erweiterung der Funktionalität ihrer Router hingewiesen, jedoch aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht wollen, dass über ihren Router ein zusätzliches WLAN-Netz für die WifiSpot-Funktion aktiviert wird. Vor dem Landgericht Köln bekamen sie mit ihrer Forderung nach einer Pflicht zur aktiven Zustimmung des Kunden zunächst Recht. Die Richter des höher gestellten Oberlandesgerichts in Köln haben diese Entscheidung nun jedoch wieder gekippt und halten es für ausreichend, dass für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus dem System auszusteigen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ("Opt in") sei nicht erforderlich.
Eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW steht noch aus, es ist aber durchaus denkbar, dass letztendlich der Bundesgerichtshof über die Angelegenheit entscheiden muss.