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Muss ohne Login sichtbar sein

Online-Verträge: Widerrufsbutton ab heute Pflicht

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Seit heute müssen Anbieter von Online-Verträgen eine neue Widerrufsfunktion bereitstellen. Wer Verträge über Waren, Dienstleistungen oder bestimmte Finanzprodukte über Webseiten, Apps oder Buchungsportale abschließt, soll diese künftig ebenso einfach widerrufen können.

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Die neue Vorgabe ist heute in Kraft getreten und setzt eine europäische Verbraucherschutzrichtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Ausübung des Widerrufsrechts zu vereinfachen und die bislang oft umständlichen Wege über Kontaktformulare, E-Mails oder Service-Hotlines zu ersetzen.

Bereits Ende Januar hatte der Bundesrat die gesetzlichen Änderungen gebilligt. Damals stand vor allem die Einführung des sogenannten Widerrufsknopfs im Mittelpunkt.

Widerruf so einfach wie der Vertragsabschluss

Die neue Regelung verpflichtet Unternehmen dazu, eine gut sichtbare und leicht erreichbare Widerrufsfunktion bereitzustellen. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen klassischen Button handeln. Auch ein eindeutig beschrifteter Link ist zulässig.

Verbraucher sollen den Widerruf direkt auf der Webseite erklären können. Dafür dürfen Anbieter nur die Informationen abfragen, die zur Identifizierung des Vertrags erforderlich sind. Zusätzliche Hürden sind nicht vorgesehen. Der Widerruf darf nicht hinter Login-Bereichen versteckt werden, sofern der Vertrag auch ohne Anmeldung abgeschlossen werden konnte.

Nach dem Absenden müssen Unternehmen den Eingang des Widerrufs elektronisch bestätigen und den Zeitpunkt dokumentieren.

An den bestehenden Widerrufsfristen ändert sich durch die neue Funktion nichts. Für viele Onlinekäufe gilt weiterhin die bekannte 14-Tage-Frist.

Nach dem Kündigungsbutton folgt der Widerrufsbutton

Die neue Pflicht knüpft an frühere Verbraucherschutzmaßnahmen an. Bereits 2021 wurde mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge der Weg für den verpflichtenden Kündigungsbutton geebnet. Unternehmen mussten damit erstmals ermöglichen, online abgeschlossene Laufzeitverträge auch online wieder zu beenden.

Die Erfahrungen mit dieser Regelung fielen allerdings durchwachsen aus. Verbraucherzentralen stellten wiederholt fest, dass viele Anbieter die vorgeschriebenen Kündigungsmöglichkeiten versteckten oder nur unzureichend umsetzten. Teilweise waren die Schaltflächen schwer auffindbar oder führten nicht direkt zum gewünschten Ergebnis.

Ob die neue Widerrufsfunktion konsequenter umgesetzt wird, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.

19. Juni 2026 um 17:33 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • als nächstes bitte ein „kontakt mit Mensch“ button verpflichtend einführen.
    Gestern für eine Bekannte ewig um amazons ewige künstliche Asistenzmechanik herumgetänzelt, die mir ständig irgendwelche Lösungen als Lösungen präsentierte, die nicht, aber auch gar nichts mit meinem Problem zu tun hatten… ich hatte permanent das Gefühl ein trotziges Kind Manieren beizubringen, weil ich ständig irgendwelchen quatsch aus Dialogen auswählen musste… und selbst obwohl ich das Anliegen konkret formuliert habe, ich an dem Punkt, wo der Mensch am anderen Ende übernommen hat, ich das Problem erneut schildern musste…

  • So richtig versteh ich das nicht. Es ist doch schon gesetzlich geregelt, dass man online gekaufte Ware zurückgeben kann bzw. die online gekauften Waren gegen Geld zurückgenommen werden müssen. Welchen Sinn hat da der Widerruf?
    Bei Online Verträgen ist das natürlich sehr sinnvoll. Interessant wäre es zu wissen, ob es wie beim „Kündigungsbutton“ etliche Ausnahmen gibt.

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