Die drei wichtigsten Neuerungen
Mit Kündigungsbutton: „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ tritt in Kraft
Zugegeben, mit der an amerikanische Sitten angelehnten Benennung neuer Gesetze aus dem Bundestag, wie etwa dem „Gute-KiTa-Gesetz“, dem „Starke-Familien-Gesetz“ oder auch dem heute in Kraft getretenen Gesetz für faire Verbraucherverträge tun wir uns noch schwer – versuchen die meinungsstarken Bezeichnungen das Ergebnis der subjektiven Bewertung doch marktschreierisch vorwegzunehmen.
Ab heute gilt: Neue #Verbraucherverträge sind künftig schneller kündbar – zum Beispiel Verträge über die Nutzung eines Streamingdienstes oder das Abonnement einer Zeitung.https://t.co/pl971tO7OY
— Bundesministerium der Justiz (@bmj_bund) March 1, 2022
Wenn in der schicken Verpackung allerdings auch brauchbare Neuerungen geliefert werden, dann sind wir mit von der Partie. Dies ist bei dem seit heute gültigen „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ der Fall.
Wie bereits im vergangenen Sommer berichtet, fällt das damals noch von Christine Lambrecht initiierte Gesetz zwar deutlich zahnloser als erhofft aus, implementiert aber dennoch eine Handvoll guter Ideen.
Zwar können wir uns dank der CDU noch nicht vom Handyvertrag mit 24-monatiger Laufzeit verabschieden (die Christdemokraten hatten sich gegen kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge ausgesprochen und wollten lieber „Planungssicherheit“ für Mobilfunkanbieter statt freier Kunden, die nach Preis und Leistung entscheiden), freuen uns aber über den Kündigungsbutton, die zwingende schriftliche Bestätigung von Verträgen und eine deutlich entschärfte, automatische Verlängerung:
Die drei wichtigsten Neuerungen
- Ab heute neu geschlossene Verträge können durch automatische Vertragsverlängerungen nicht mehr stillschweigend um lange Zusatz-Laufzeiten verlängert werden, sondern müssen grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen versehen sein.
- Wer einen Vertrag per Mausklick im Netz abgeschlossen hat, soll diesen auch per Mausklick im Netz wieder kündigen können. Vertragspartner müssen dafür einen Kündigungsbutton bereitstellen.
- Schriftliche Bestätigung erforderlich: Am Telefon darf euch nichts mehr aufgequatscht werden. Wurden Vertragsveränderungen telefonisch besprochen müsst ihr noch mal die Möglichkeit zum Gegenzeichnen bekommen, ehe die Änderungen in Kraft treten.
Weitere Stichpunkte zu den neuen Regelungen hat die Verbraucherzentrale NRW in dieser Übersicht versammelt.