Widerrufsknopf und klare Fristen
Bundesrat beschließt neue Regeln für Onlineverträge
In seiner 1061. Sitzung hat der Bundesrat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz bei Onlineverträgen stärken soll. Die Neuregelung setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um. Schwerpunkt des Gesetzes sind klare Informationen für Verbraucher und praktikable Regeln für den Widerruf von Verträgen im Internet.
Mit den Änderungen reagiert man auf Kritik an undurchsichtigen Vertragsabschlüssen und Missbrauchsmöglichkeiten bei digitalen Angeboten.
Widerrufsknopf und klare Fristen
Ein zentraler Baustein des Gesetzes betrifft den Widerruf von im Internet geschlossenen Verträgen. Anbieter müssen künftig eine leicht auffindbare und jederzeit verfügbare Schaltfläche einrichten, über die Vertragsabschlüsse widerrufen werden können. Diese Schaltfläche muss so gestaltet sein, dass Verbraucher ohne umfangreiche Suchen und ohne erklärungsbedürftige Wege zum Ziel gelangen. Das soll sicherstellen, dass der Widerruf ebenso einfach möglich ist wie der Abschluss des Vertrags selbst und folgt auf ähnliche Regeln für Vertragskündigungen:
- Abgenickt: „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ist durch
- Umsetzung Mangelhaft: Pflicht zum Kündigungsbutton
Im Zusammenhang mit dem Widerruf führt das Gesetz klare Fristen ein. Für Verträge über Finanzdienstleistungen gilt künftig eine maximale Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss oder dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wenn eine solche Information nicht erfolgt, verlängert sich die Frist entsprechend. Durch die festen Fristen soll die Rechtssicherheit erhöht und die bisher offene Frage nach unbegrenzten Widerrufsmöglichkeiten geklärt werden.
Verbraucherschützer haben wiederholt auf Probleme bei Onlineabschlüssen hingewiesen. Sie kritisieren, dass Verbraucher häufig nicht erkennen können, wie und wann sie einen Vertrag wirksam widerrufen.
Verständliche Vertragsbedingungen
Ein weiterer Fokus des Gesetzes liegt auf der Verständlichkeit von Vertragsbedingungen. Dies betrifft insbesondere Angebote im Bereich Finanzdienstleistungen. Unternehmen sind verpflichtet, Vertragsinhalte klar und für den durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar darzustellen. Juristische Fachbegriffe sollen nur dann verwendet werden, wenn sie notwendig sind, und müssen in diesem Fall verständlich erklärt werden. Damit sollen Verbraucher besser einschätzen können, welche Verpflichtungen und Risiken sie eingehen.
Zusätzlich können Verbraucher im Onlinebereich künftig eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen, diese soll dann etwa über Telefon oder Video erfolgen. Anbieter müssen hierfür geeignete Kontaktwege anbieten. Die neuen Regelungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.


Soll der Kündigungsknopf nicht schon seit Jahren auf den Webseiten da sein? Wird ja langsam mal Zeit.
Das sollte so sein aber jetzt muss innerhalb der ersten 14 Tage noch ein Widerrufsbutton dazukommen
Ist er in der Regel auch, aber meist nur als Link in 4-Punkt-Schriftgröße auf der Startseite ganz unten zwischen unerwarteten anderen Links versteckt.
Da wartet man bis zur letzten Sekunde, sonst findet den am Ende noch jemand und kündigt
Kündigung ist etwas anderes als Widerruf
Die EU bringt auch Vorteile, wie man sieht.
Der deutsche Michel sieht aber überall nur Schlechtes.
Die Kommentare werden es wieder beweisen;-)
Die Frage ist immer für wen es positiv ist. Aus Verbrauchersicht ist es natürlich top. Aus Unternehmenssicht wird die EU immer uninteressanter weil alles überreguliert wird.
Da widerspreche ich dir komplett, „Tester123“!
Es ist nicht nur für die Verbraucher gut, sondern auch für alle seriösen Unternehmen. Die können sich dann im Wettbewerb mit echten Qualitätsmerkmalen von den anderen, zum Teil unseriösen Unternehmen unterscheiden. Unternehmen, die mit allen Mitteln versuchen, Kündigung zu verhindern beziehungsweise intransparent zu machen, haben Angst, dass die Kunden erkennen, dass es bessere Leistungsangebote gibt. Und auf diese Unternehmen können wir in der EU gerne verzichten!
Übliche BlaBla wir haben schon genug gute Verbraucher-Gesetze nur achtet nie einer drauf das diese auch umgesetzt werden. Bestes Beispiel: defektes Gerät, da haben sie innerhalb der Gewährleistung das Wahlrecht: reparieren oder Umtausch. Versuchen sie mal auf einen Umtausch zu bestehen lächerlich in 95% der Fälle maximal Reparatur und was kann man machen? Nix!
Gleiche Spiel bei den Preiserhöhungen und Werbeanzeigen bei Amazon, einseitige Vertragsänderung und da kann selbst die Verbraucherzentrale nur mit Klagen vorankommen also machen sie die überflüssige EU nicht besser als sie ist.
Das gilt übrigens auch für den 30-Tages-Best-Preis. Den suche ich regelmäßig. Und selbst große Player wie Amazon können den verstecken.
Nein, so stimmt das nicht.
Nach deutschem Recht (§§ 437 ff. BGB) gilt bei Sachmängeln:
• Das Wahlrecht zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Austausch (Nachlieferung liegt grundsätzlich beim Käufer, nicht beim Verkäufer.
• Der Verkäufer darf das vom Käufer gewählte Mittel nur verweigern, wenn es unverhältnismäßig ist (z. B. extrem höhere Kosten).
• Schlägt die Nacherfüllung fehl (z. B. zwei erfolglose Reparaturen oder unangemessen lange Dauer), kann der Käufer Wandlung (Rücktritt) oder Minderung verlangen.
• Ein pauschales „95 % nur Reparatur und man kann nichts machen“ ist rechtlich nicht korrekt, sondern eher ein Vollzugs-/Durchsetzungsproblem, kein Gesetzesproblem.
Fazit:
Die Verbraucherrechte sind klar geregelt. Dass Händler sie in der Praxis oft ignorieren oder Kunden nicht durchsetzen, ändert nichts an der Rechtslage. Das ist kein Beleg für „überflüssige EU-Gesetze“, sondern für mangelnde Durchsetzung und Informationsasymmetrie.
⸻
Quelle: KI
Nicht nur der Widerruf-Knopf, sondern auch ein Kündigungs-Knopf sollte leicht zu finden sein. Oftmals muss man sich von Pontius zu Pilatus klicken, um einen Vertrag kündigen zu können.
+1
Bei Amazon wird man zudem bei jeder Bestellung (als nicht-Prime Kunde) mit einer Zwangsabfrage zu einem Prime Abo belästigt.
Und am Ende muss man doch anrufen.
Ist noch jemanden aufgefallen das das sky Kündigungsformular nur noch über die google Suche auffindbar ist? Der Knopf auf der Webseite ganz unten führt bei mir nicht mehr zum Formular sondern zu ausschließlich „Ruf doch gerne an“ Kündigungen. Mal davon abgesehen ist das „exklusive Bestandskunden Verlängerungsangebot“ doppelt so teuer wie das aktuell laufende.
Sky hat auch keine funktionierende E-Mail Adressen mehr.
Schicken aber per E-Mail AGB Änderungen, der man digital, obwohl vorgeschrieben, dann aufgrund fehlender E-Mail nicht widersprechen kann.
Aber ist eigentlich auch egal, da Sky auch auf keine Briefe per Einschreiben mit Rückschein antwortet und sie komplett ignoriert.
Kurz: Man sollte um diesen Laden einen großen Bogen machen.
Genau mein Denken! Sky ist für solche Machenschaften bekannt.
Selber Schuld, wenn man solchen Unternehmen Geld gibt.
Alternativ bei der Bundesmetzagentur beschweren (falls die dafür zuständig sind) oder einem Verbraucherschutzverein beitreten und das dort melden.
… „da Sky auch auf keine Briefe per Einschreiben mit Rückschein antwortet und sie komplett ignoriert“ …
Auch wenn sie die Briefe per Einschreiben ignorieren oder die Annahme verweigern, gilt der Brief als zugestellt und die Kündigung ist wirksam (sofern es sich um eine zustellungfähige Adresse handelt und die MUSS im Impressum angegeben werden. Adressen mit „Postfach“ sind nicht erlaubt) !!!
Also nicht nervös machen lassen, und die Zahlung einstellen.
Falls eine Einzugs- oder Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, sollte diese auch gleichzeitig mit dem Kündigungsschreiben widerrufen werden.
Bei Sky Problemen, habe ich gehört, hilft IPTV.
Ist der dann auch wieder so nur eine Art Kontaktformular, wo alles selbst eingetragen werden muss? Dann kann man sich dies auch schenken. Dann geht eine E-Mail schneller, wie auch beim „Kündigungsbutton“.
ja, wie denn sonst, oder möchten Sie, das ihnen jeder Hans Wurst Ihre Handynummer (die eintritt zu vielem gewähren kann) unter dem A… weg kündigen kann – den Stress (wie beim ID Diebstahl) brauchen Sie weniger als mal 2 Minuten um ein Formular auszufüllen zu investieren!
Was hat die EU je für uns getan?
Sie hat uns um unser Geld erleichtert, das wir nicht mehr so schwer tragen müssen
Ha, ha, genauso schaut es aus. Wieviel Wert hat der Euro seit seiner eingebüßt? 50%?
@Zimbo19: Der Euro ist eine der stabilsten Währungen der Welt. Nur der Schweizer Franken ist noch (geringfügig) stabiler als der Euro. Und der Wechselkurs zum Dolar hat sich seit der Einführung praktisch gar nicht verändert.
Der Euro kann so stabil sein wie er möchte, wenn die Inflation die Kosten immer weiter treibt, merk der Bürger davon nur reichlich wenig.
Die Inflation ist in der EU bzw. D niedriger als zB. in den USA…in China haben sie eine Deflation…Wir haben Glück, dass wir den Euro haben. Mit dem Euro überwiegen die Vorteile gewaltig. Die EU erleichtert uns auch nicht um unser Geld. Deutschland profitiert mit am meisten von der EU
– Widerrufsrecht
– gesetzliche Gewährleistung
– Rücktrittsrecht
– Abschaffung Roaming
– Einheitliche Ladestecker
– Alternative App-Stores
– Recht auf Datenschutz
– Lebensmittelsicherheit
– Recht auf Reparatur
– Fluggastrechte bei Verspätungen/Ausfall
– Abschaffung der Grenzkontrollen
– Wegfall von Wechselkursen
– Recht zum Wechsel des Energieanbieters
– Verbot von Gebühren bei Kartenzahlung
– Netzneutralität
Reicht das erst mal, oder soll ich noch 20-30 Punkte aufzählen?
Ach immer die Geschimpfe über die EU, man setzt dich in eines der Leeren Boote die die Flüchtlinge aus Afrika an einer der Europäischen Küsten zurück gelassen haben und Fahre Richtung Süden. Schon im ersten Land wo Du ankommst wirst du sehen, wie gut es Dir hier geht. Ansonsten wenn deine Weltverbesserungsideen so toll sind, warum verbreitest Du sie nicht, findest Unterstützer und machst was draus, anstatt hier nur Aluhutträger fliesenstammtischtypisches Montagsdemo EU Basching zu betreiben.
Drillisch macht es noch bescheidener: Man kann die Kündigung per Knopf nur „vormerken“ und bekommt dann eine E-Mail, in der man gebeten wird, innerhalb von 7 Tagen anzurufen und das zu bestätigen. Ansonsten läuft der Vertrag weiter. In dem Gespräch versucht man natürlich, den Kunden zurückzuwerben. Absolut nervig – insbesondere, wenn man solche Verträge für Oma und Opa managen will, die so ein Gespräch kaum sinnvoll führen können, weil sie gar nicht verstehen, was die Mitarbeiter ihnen da erzählen. Ich frage mich, wie die mit tauben oder stummen Kunden verfahren.
Wieder ein Beweis dafür, wie sinnvoll solche EU- Vorgaben sind. Es geht nicht um Regulierung, sondern um Schutz vor Unternehmen, die „Nepper-, Schlepper-, Bauernfänger“-Methoden anwenden.
Einfach sofort mit Klage drohen, dann kommt ganz schnell die Bestätigung. Die lassen es nie darauf ankommen.
oha ein Lex Sky/Wow.
Verbraucherschutz ist durchaus wichtig (grade bei unterhergeschobenen Verträgen – von denen hier nicht mal die Rede ist) aber wie das die EU treibt ist suboptimal. Bürger die in der Lage sind, Online das Beste Angebot zu suchen, zu finden und zu kaufen, sollten im Gegenzug auch in der Lage sein, eine rechtssichere Kündigung durchzuführen, ohne das man mit dem Klopapier den Abwischservice gratis dazu erhält. Oder wie wäre es wenn die EU in Zukunft eine Grosse Kündigungswebseite betreibt wo alles aller Kunden verknüpft ist und per Klickt in die Wüste geschickt werden kann, so eine Art Patientenakte ….
Gilt natürlich nur, wenn die Firma ihren Sitz im Bürokratie Deutschland hat… wird also in der Masse nichts ändern