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Auch für Datenschutz zuständig

EuGH-Urteil: Bundeskartellamt darf Meta auf die Finger klopfen

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Das Bundeskartellamt freut sich aktuell über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der mit seinem heutigen Urteil über einen seit 2019 brodelnden Rechtsstreit die Befugnisse der Behörde faktisch ausgeweitet hat.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt

Urteil stärkt Behörde

Verhandelt wurde die Frage, welche Kriterien die Marktwächter im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen berücksichtigen dürfen. Soll die Behörde hier ausschließlich das Verhalten auffälliger Marktteilnehmer im Kontext des Wettbewerbes beobachten und bewerten, oder gehören auch datenschutzrechtliche Bestimmungen zu den Feldern, in die das Bundeskartellamt per Beschluss eingreifen darf?

PDF-Download: Rechtssache C-252/21

Der Europäische Gerichtshof hat heute Fakten geschaffen und geurteilt, dass das Bundeskartellamt auch Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feststellen und entsprechend ahnden darf.

Meta zurecht auf die Fingergeklopft

Im konkreten Fall bezog sich die Entscheidung auf einen Beschluss der Behörde, den diese im Jahr 2019 fällte. Damals verbot das Bundeskartellamt der Facebook-Mutter Meta das Zusammenführen von Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen, wenn betroffene Anwender diesem Vorgang nicht ausdrücklich zugestimmt hätten.

Eine Ansage, die man bei Meta nicht akzeptieren wollte und sich daher beim Oberlandesgericht Düsseldorf beschwerte. Diesem war der Fall wegen der weitreichenden rechtlichen Konsequenzen zu heiß, woraufhin das OLG Düsseldorf Meta an den Europäischen Gerichtshof verwies. Dessen Urteil liegt nun vor und bestätigt die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes.

Die Marktwächter dürfen „im Rahmen der Prüfung, ob ein Unternehmen eine beherrschende Stellung missbraucht“ auch Datenschutzverstöße feststellen. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sieht in dem Urteil ein positives Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung.

04. Jul 2023 um 13:56 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Die sollten sich mal drum kümmern, dass Meta einen aktiven Support stellen muss. Mein Account wurde gekapert (E-Mail Adresse im Account ersetzt), selbst die Polizei hat es nicht geschafft den zurück zu holen, da du bei FB nicht mal schnell anrufen kannst. Jetzt hat da schon seit Ewigkeiten jemand Zugriff auf verknüpfte Freunde, etc. Das nenn ich mal Datenschutz. Wenn man seinen Account wieder freischalten will, bietet FB dir an, einen Code auf deine hinterlegte Mailadresse zu senden, dass jemand die Adresse geändert hat kapieren die nicht. Support antwortet immer das gleiche. Aber da sitzt auch niemand, Antwort bekommst du nur von nem dussligen Bot. Traurig …

  • Eine gute Nachricht! Es nervt mich seit Jahren, dass Meta auch meine Daten „verwurstet“, obwohl ich noch nie ein FB-, WA- oder Insta-Konto hatte, nur weil ich im Adressbuch von Usern stehe.

    • Es reicht aus, wenn man eine Webseite aufsucht, deren Nutzung in irgendeiner Form mit Facebooks Analysen verbunden worden ist.

      Bereits dann ist man im Datenbestand von Facebook.

      Praktisch kann man das also nicht verhindern.

  • Das ist wohl das Stichwort, da wird nur „auf die Finger geklopft“
    Die sollten mal ne Milliardenstrafe aufgebrummt bekommen, die dann im Vergleich noch 800 Mill sein werden aber da wird dann der Konzern wenigstens mal zum nachdenken angeregt, nicht immer mit diesen albernen Strafen „wir verklagen Meta mal auf 5 Millionen Euro“….

  • Ähnlich bei mir. Komme nicht mehr ran an den Account. Alle Nachweise geschickt. Es geht seit Dezember letzten Jahres. Account und meine persönlichen Daten löschen geht auch nicht, da die mir weder Zugriff noch Infos geben. Habe nun offiziell Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht.

  • Uuiii, das wird Suckerberg und seine Schergen aber mächtig imponieren Oo

  • Mal sehen wie jetzt die ersten Strafen in $$$ aussehen.
    Der Whatsapp Kauf fällt denen jetzt auf die Füße.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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