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Keine Einigung vor Fristablauf

EU lässt Chatkontrolle auslaufen

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Die Europäische Union hat sich nicht auf eine Verlängerung der bisherigen Chatkontrolle verständigen können. Unterhändler von Parlament und Mitgliedstaaten fanden keinen Kompromiss. Damit endet die derzeitige Regelung Anfang April.

Chatkontrolle 1 0 2500

Die Chatkontrolle erlaubte es Online-Diensten bislang, private Nachrichten automatisiert auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu prüfen. Grundlage war eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzvorgaben. Anbieter wie WhatsApp, Google oder Microsoft nutzten diese Möglichkeit, um Inhalte zu scannen und Hinweise an Behörden zu melden.

Ohne neue gesetzliche Grundlage dürfen solche Prüfungen künftig nicht mehr in der bisherigen Form stattfinden. Die EU-Kommission hatte ursprünglich geplant, die Maßnahmen dauerhaft und verpflichtend einzuführen. Dieser Ansatz scheiterte jedoch am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten. Auch in Deutschland hatte sich die Bundesregierung nach anfänglicher Uneinigkeit gegen eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation positioniert.

Parlament setzt auf gezielte Maßnahmen

Parallel zur gescheiterten Einigung hat sich das Europäische Parlament zuletzt deutlich gegen flächendeckende Scans ausgesprochen. Stattdessen sollen Eingriffe nur noch bei konkretem Verdacht erfolgen und durch Behörden angeordnet werden.

Auslöser für diese Kurskorrektur waren Zweifel an der Wirksamkeit der bisherigen Praxis. Ein erheblicher Teil der gemeldeten Inhalte erwies sich als nicht strafbar. Ermittlungsbehörden mussten große Datenmengen prüfen, ohne dass daraus entsprechend viele Verfahren gegen organisierte Täter entstanden.

Chatkontrolle Abstimmung Gezielt 2500

Zudem erschweren technische Entwicklungen die bisherigen Ansätze. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verhindert in vielen Fällen automatisierte Analysen. Gleichzeitig können Täter gezielt auf Dienste ausweichen, die keine entsprechenden Prüfungen durchführen.

Auch ohne Chatkontrolle bleiben Ermittlungsinstrumente bestehen. Öffentliche Inhalte sowie gemeldete Dateien können weiterhin ausgewertet werden. Zudem wird verstärkt auf gezielte Ermittlungen und eine bessere Ausstattung der Behörden gesetzt.

17. März 2026 um 07:25 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    27 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wie man sieht, kommt nur was Gutes bei denen raus, wenn sie nichts tun.

  • Freude Die Überschrift währte nur kurz.

    Am Ende des Artikes: „Auch ohne Chatkontrolle bleiben Ermittlungsinstrumente bestehen.“

    Deshalb, liebe Kinder, immer den Artikel lesen, nicht nur die Überschrift /s

    • Was daran ist falsch? Also dass Inhalte gezielter gemeldet werden können und die Behörden mehr Kompetenz und Prozesse aufgebaut haben? Das zahlt doch genau darauf ein, dass man vielleicht eben keine invasive, automatisierte Überwachung benötigt.

  • moment moment moment… das hat schon stattgefunden??? Wann wurde darüber informiert? Ich dachte, das wäre erst mal ausgesetzt gewesen und war nie Praxis. Oder verwechsle ich da was? Da gabs doch die Diskussion mit der Software, die auf den Endgeräten läuft und ende zu ende verschlüsselung ad absurdum führt? oder ist das wieder was anderes?

  • Es wird weiter diskutiert werden und es wird auf die ein oder andere Art wieder was kommen, weil das Thema nie zu Ende ist

  • Ich dachte WA wäre E2E verschlüsselt… prüfen die auf dem Gerät?

  • Chatkonzrolle für Von der Leyen wäre korrekt gewesen. Schade.

  • Gerade mal 21 traurige Kommentare dazu das anders als behauptet ein ganzes Jahr doch einfach mal ganz schlank ALLE auf Ihren Endgeräten durchsucht wurden. Die Leute lassen sich einfach alles gefallen. Unfassbar.

    Es hatten die falschen Ideologien aus den falschen Gründen Recht, aber so langsam schleicht sich der Begriff „Schlafschaf“ auch in meinen Kopf.

    • Whatsapp und andere E2E-verschlüsselte Nachrichten wurden (seit Einführung von E2E) nie durchscannt.
      Frage Google oder eine KI deiner Wahl nach den Details.
      Aber z.B. unverschlüsselte Emails und andere nicht E2E-verschlüsselte Dienste waren Teil der im
      Artikel beschriebenen Interims-Erlaubnis, welche nun ausläuft.

      Kannst den Schlafschaf-Begriff also wieder vergessen ;-)

      • Im zweiten Absatz des Artikels hier ist z.B. WhatsApp ausdrücklich genannt als von der nun auslaufenden Regelung betroffen. Was stimmt denn dann nun? Artikel oder deine Quelle. Ich lasse mich gerne korrigieren.

      • Meine Quelle? Nochmal: Frag Google oder duckduckgo oder eine andere Suchmaschine…

        whatsapp hat das auf Grundlage dieser Erlaubnis machen dürfen BIS sie E2E eingeführt haben. So jedenfalls meine Interpretation, wie diese Erwähnung da oben gemeint sein könnte.

        Das Internet sagt jedenfalls, dass es aktuell nach wie vor keine Möglichkeit gibt E2E verschlüsselte Nachrichten zu lesen.

        Kleiner Hinweis noch an dieser Stelle: Meta hat kürzlich angekündigt, ihre E2E Verschlüsselung mindestens teilweise wieder zu deaktivieren. Die können dann private Nachrichten wieder lesen und dürften sie auch an Ermittlungsbehörden weitergeben, wenn die Verordnung verlängert worden wäre.

      • Update:
        Whatsapp hat die E2E Verschlüsselung bereits 2016 eingeführt. Die im Artikel erwähnte Übergangsregelung gilt erst seit 2021. Somit kann whatsapp – aufgrund von E2E – im Rahmen der Chatkontrolle hier nie etwas gescannt und/oder weitergegeben haben.

        Meiner Meinung nach ist die Erwähnung von whatsapp im Artikel falsch oder zumindest mal irreführend. Vielleicht meinte der Autor facebook oder insta – bei beiden muss man die Verschlüsselung aktiv einschalten (wobei sie demnächst ja eh deaktiviert wird…)

      • Danke für deine Mühe, gucke ich mir jetzt auch nochmal an.

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