vzbv fordert konsequente Umsetzung
EU-Digitalgesetze: Jetzt ist die Bundesregierung gefragt
Nachdem es auf Europa-Ebene grünes Licht für die Regulierung von Digitalkonzernen wie Apple und Google gab, sehen Verbraucherschützer nun die Bundesregierung mit Blick auf eine zeitnahe und konsequente Umsetzung in der Pflicht. Dies sei entscheidend für den Erfolg der neu gefassten europäischen Digitalgesetze.
Mit den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Gesetzen Digital Services Act (DSA) und den Markets Act (DMA) sollen Anwender mehr Freiheiten bei der Nutzung von digitalen Diensten, Plattformen und Online-Marktplätzen erhalten und zugleich ihre persönliche Daten besser geschützt sehen.
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In den Augen des Verbraucherzentrale Bundesverband ist nun allerdings die Bundesregierung gefordert, es müsse nicht nur geklärt werden, wie die Aufsicht und Durchsetzung der Verordnungen in Deutschland organisiert werde, sondern bis zu deren Einführung auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Behörden gesichert sein, um die neuen Regeln auch gegen den Widerstand der großen Digitalkonzerne durchzusetzen. Nach aktuellem Stand sollen der Digital Services Act und die damit verbundenen Vorgaben für Online-Marktplätze wie den App Store spätestens 2024 inkrafttreten.
Es ist gut, dass die EU mit dem DSA und DMA neue Regeln für digitale Dienste wie Plattformen und Online-Marktplätze bekommt. Damit ist ein großer Schritt für mehr Verbraucherschutz im Internet getan. Die Regelungen müssen jetzt in Deutschland durchgesetzt werden. Nur mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung können die vielfach begrüßenswerten Vorschriften ihre Kraft entfalten. Fehler, die bei der Datenschutzgrundverordnung gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Denn mit der DSGVO hat Europa zwar einen globalen Maßstab gesetzt. Aber verschleppte Gerichtsverfahren drohen bis heute, die Standards zu untergraben.
-Lina Ehrig, vzbv
Die Bedenken des vzbv kommen nicht von ungefähr. Wir erinnern uns an das Kräftemessen zwischen niederländischen Verbraucherschützern und Apple. Der iPhone-Hersteller ließ sich auch durch wöchentliche Strafforderungen in Millionenhöhe nicht beeindrucken und hat letztendlich einen Kompromiss erreicht, der den Entwicklern nur in sehr begrenztem Maß und kaum attraktive zusätzliche Freiheiten bietet.
Bei korrekter Auslegung und entsprechender Durchsetzung sehen die Verbraucherschützer die Neuregelungen nicht nur als Stärkung für den Wettbewerb, sondern auch als wirksames Mittel, um Tricksereien und Manipulation auf Online-Plattformen zu erschweren. Zudem sei damit verbunden ein besserer Schutz von sensitiven Nutzerdaten garantiert, indem diese etwa nicht mehr als Basis für gezielte Werbung verwendet werden dürfen.