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Neue Regeln für "Gatekeeper"

Apple wird reguliert: EU-Parlament gibt Digital-Gesetze frei

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Das Europäische Parlament hat heute sowohl das Gesetz über digitale Dienste (den „Digital Services Act„) als auch das Gesetz über digitale Märkte (den „Digital Markets Act„) bestätigt und beide Digital-Gesetze mit überragender Mehrheit durch die Schlussabstimmung gebracht.

Damit haben die beispiellosen Vorhaben der Europäischen Union jetzt ihre letzte Hürde genommen und müssen nur noch formal durch den Europäischen Rat angenommen werden, um in europaweit geltendes Recht überführt zu werden. Nach aktueller Planung sollen beide Gesetzesvorhaben bis September angenommen worden sein und werden durch die anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt der EU dann voraussichtlich bis Ende Oktober in Kraft treten.

Apple wird reguliert

Ab Herbst müssen sich dann digitale Schwergewichte wie Apple und Facebook auf neue Regulierungen einstellen, die in den Digital-Gesetzen formuliert wurden. Unter anderem hat es sich die Europäische Union nämlich zur Aufgaben gemacht, die Machenschaften sogenannter „Gatekeeper“ genauer als bislang zu kontrollieren.

Zu den Torwächtern, die eigene digitale Märkte beaufsichtigen, gehört mit der strengen Eingangskontrolle zu App Store und Mac App Store auch Apple. Die Europäische Union spricht allgemein von Marktteilnehmern, „die über den Marktzugang entscheiden und daher für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu umgehen sind“.

Diesen werden mit dem Gesetz über digitale Märkte neue Auflagen gemacht, zu denen unter anderem eine Kompatibilitätsverpflichtung zählen (Stichwort: Messenger-Interoperabilität) aber auch klare Vorgaben, welche Verhaltensweise zukünftig nicht mehr akzeptiert werden.

Neue Regeln für „Gatekeeper“

Dazu gehört etwa auch die Tatsache, dass die Nutzung alternativer App Stores von Gatekeepern nicht mehr untersagt werden darf. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Märkte wird es Gatekeepern nicht mehr möglich sein:

  • ihre eigenen Dienste oder Produkte auf ihren Plattformen besser zu bewerten als die Dritter und damit das eigene Unternehmen zu bevorzugen,
  • Nutzerinnen und Nutzer daran zu hindern, vorinstallierte Software oder Apps problemlos zu deinstallieren oder Anwendungen und App-Stores Dritter zu nutzen,
  • personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern für gezielte Werbung zu nutzen, es sei denn, sie stimmen dem ausdrücklich zu.

Sollten Unternehmen wie Apple hier gegen die Vorlagen verstoßen sind empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes möglich.

05. Jul 2022 um 15:35 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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