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Richterin sieht Gesetzgeber in der Verantwortung

CSAM-Streit: US-Gericht weist Klage gegen Apple ab

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Apple hat vor einem US-Bundesgericht einen wichtigen Erfolg (PDF) in einem Verfahren um den Umgang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM) erzielt. Das Gericht wies eine Sammelklage ab, mit der Betroffene dem Unternehmen vorgeworfen hatten, keine Technik zur automatischen Erkennung entsprechender Inhalte in der iCloud einzusetzen. Nach Auffassung des Gerichts schützt das geltende US-Recht Apple vor einer Haftung für Inhalte, die von Dritten über den Cloud-Dienst gespeichert oder verbreitet werden.
Sensible Inhalte Ios

Apple warnt vor Nacktbildern, prüft aber keine iCloud-Inhalte

Die Klage knüpfte an eine seit Jahren geführte Debatte an. Apple hatte 2021 ein eigenes Erkennungssystem mit dem Namen NeuralHash vorgestellt, die Einführung nach massiver Kritik von Datenschützern und Sicherheitsforschern jedoch wieder aufgegeben. Das Unternehmen begründete diesen Schritt später damit, dass automatisierte Scans privater Inhalte neue Risiken schaffen könnten und Missbrauchsmöglichkeiten eröffneten.

Entscheidung stützt sich auf bestehendes US-Recht

Das Gericht stellte nun klar, dass die Vorwürfe gegen Apple unmittelbar mit der Rolle des Unternehmens als Plattformbetreiber zusammenhängen. Nach Ansicht des Gerichts ist Apple nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Nutzer in ihrer iCloud speichern oder weitergeben. Zwar könnte das Unternehmen technische Systeme einsetzen, um bekannte Missbrauchsbilder automatisch zu erkennen. Das geltende US-Recht verpflichtet Apple dazu jedoch nicht. Deshalb kann dem Unternehmen aus dem Verzicht auf solche Kontrollen auch kein rechtlicher Vorwurf gemacht werden.

Sensible Inhalte Csam

Die Kläger hatten argumentiert, Apple hätte bewährte Verfahren wie PhotoDNA einsetzen müssen, das bereits von anderen Unternehmen zur Erkennung bekannter Missbrauchsbilder verwendet wird. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies auch weitere Versuche zurück, Ausnahmen vom Haftungsschutz geltend zu machen.

Datenschutz und Kinderschutz bleiben im Konflikt

Obwohl Apple das Verfahren gewann, äußerte die zuständige Richterin deutliche Bedenken. Nach ihrer Einschätzung gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für Technologieunternehmen, private Cloudspeicher aktiv nach Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Wenn der Gesetzgeber dies künftig verlange, müsse er entsprechende Vorgaben schaffen und zugleich die Auswirkungen auf den Datenschutz berücksichtigen.

Damit greift die Entscheidung einen Konflikt auf, der Apple seit mehreren Jahren begleitet. Während Kinderschutzorganisationen dem Unternehmen vorwerfen, zu wenig gegen die Verbreitung entsprechender Inhalte zu unternehmen, verweist Apple regelmäßig auf die Bedeutung verschlüsselter Dienste und privater Datenspeicherung. Die Diskussion überschneidet sich auch mit den europäischen Plänen zur sogenannten Chatkontrolle, bei denen ebenfalls die Frage im Mittelpunkt steht, ob automatisierte Inhaltsprüfungen mit Ende zu Ende verschlüsselter Kommunikation vereinbar sind.

27. Juli 2026 um 16:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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