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Koalition bringt neue Speicherpflicht auf den Weg

Bundesregierung: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden

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Die Bundesregierung will Internetanbieter künftig verpflichten, die Zuordnung von IP-Adressen zu ihren Kunden für drei Monate zu speichern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (PDF-Download) wurde jetzt in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, Ermittlungsbehörden den Zugriff auf digitale Spuren zu erleichtern und die Identifizierung von Anschlussinhabern zu ermöglichen.

Datenschutz

Im Mittelpunkt steht eine Regelung, die deutlich enger gefasst ist als die früher diskutierte Vorratsdatenspeicherung. Gespeichert werden sollen nicht die Inhalte von Kommunikation oder besuchte Webseiten, sondern ausschließlich technische Verbindungsdaten. Dazu zählen die vergebene IP-Adresse, Zeitpunkte der Nutzung sowie weitere Kennungen, die eine spätere Zuordnung zu einem Internetanschluss ermöglichen. Die Daten sollen nach Ablauf von drei Monaten gelöscht werden.

Nach Darstellung der Bundesregierung scheitern Ermittlungen derzeit häufig daran, dass Internetanbieter entsprechende Zuordnungsdaten nur für wenige Tage oder gar nicht speichern. Gerade bei Straftaten, die vollständig online stattfinden, sei die IP-Adresse oft die einzige verwertbare Spur. Genannt werden unter anderem Betrugsplattformen, Cyberkriminalität, der Vertrieb illegaler Inhalte oder die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs.

Funkzellenabfragen und Datensicherung

Neben der IP-Adressspeicherung sieht der Entwurf weitere Änderungen vor. So soll Ermittlern wieder die Möglichkeit eröffnet werden, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung sogenannte Funkzellenabfragen durchzuführen. Dabei können Mobilfunkdaten ausgewertet werden, die innerhalb eines bestimmten Gebiets und Zeitraums angefallen sind. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs war dies zuletzt nur eingeschränkt möglich.

Neu eingeführt werden soll außerdem eine sogenannte Sicherungsanordnung. Damit könnten Ermittlungsbehörden Telekommunikationsanbieter verpflichten, vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern, auch wenn die Voraussetzungen für einen späteren Abruf noch nicht vollständig vorliegen. Die eigentliche Auswertung würde erst nach einer gesonderten Anordnung erfolgen.

Der Bundesrat begrüßt den Entwurf grundsätzlich und bezeichnet ihn als Beitrag zur inneren Sicherheit. Gleichzeitig fordern die Länder weitergehende Befugnisse. Nach ihrer Auffassung sollten nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Landesbehörden und Verfassungsschutzstellen leichter auf die vorgesehenen Sicherungsinstrumente zugreifen können.

Die Rückkehr eines alten Streitthemas

Die Debatte berührt damit erneut einen Themenkomplex, der Deutschland seit Jahren beschäftigt. Bereits 2015 wurde eine umfassende Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Diese scheiterte jedoch letztlich an europarechtlichen Vorgaben und mehreren Gerichtsentscheidungen.

Wie umstritten digitale Ermittlungsbefugnisse weiterhin sind, zeigte sich zuletzt auch bei anderen Gesetzesvorhaben. Erst vor wenigen Monaten berichteten wir über die geplanten Maßnahmen gegen Deepfake-Pornografie. Auch dort argumentiert die Bundesregierung mit Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Tätern im Netz. Die nun vorgeschlagene IP-Adressspeicherung könnte künftig auch bei solchen Delikten eine größere Rolle spielen.

22. Juni 2026 um 17:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Und das in Zeiten von VPN und Proxys… wiedermal „pünktlich“!

  • Schon wieder?
    Der wievielte Anlauf ist das schon?

    Bisher hat das Verfassungsgericht dies immer wieder einkassiert.

    • Ach.. irgendwie muss man den Bürger doch vor Kinderpornografie und Extremismus schützen… um die Regierenden und die Lobby gehts ja gar nicht ;)

      Und ja: für mich gefühlt: im Internet sind die Minderheiten die lautesten.. (kennt jemand dad Minderheiten-Quartett vom Postillion?)

    • Wie wäre es damit die Energie zu verwenden um:
      – Fake Shop Inhaber zu verfolgen
      – Spam Anrufe zu stoppen
      – Scalper zu besteuern
      – Fake Rezensionen zu löschen

      Hier wird wahrscheinlich wieder die Musik Industrie einen Schadenersatz von 1 Million Euro pro Song Download einklagen.

  • Schon wieder!

    Gelten Urteile nur eine gewisse Zeit?

    Oder macht man das so lange, bis es endlich erhalten bleibt?

  • So einen Unfug könnte man sich sparen, wenn man für die entsprechenden Social Media Accounts Klarnamen mit Identitätnachweis verpflichtend anordnen würde. Somit würde nämlich dieser ganze Unsinn mit Beleidigung und Drohung auf ein kleines Maß zusammen schrumpfen, denn jeder wüsste, wenn er sich nicht fesetzeskonform verhält, dass ihn die richtige Strafe ereilt. So aber stellt man lieber die Allgemeinheit unter Generalverdacht, denn das ist viel einfacher und praktischer….️

    • Fred Feuerstein
    • Unfug schreiben und selbst einen Posten.

      Was soll auf nationaler Ebene eine Klarnamenspflicht mit ID bei internationalem Social Media bringen?

    • Es geht sicher nicht nur um paar Beleidigungen auf irgend einem Netzwerk. Da geht es um echte Straftaten. Auch bezweifle ich das z.b. linksunten echte Nutzerdaten sammelt

    • Und nach einem Jahr würden alle Plattformen dicht machen weil sich keiner mehr trauen würde überhaupt etwas zu posten und alle nur passiv mitlesen würden. So wie es Facebook erging als der ganze Bekanntenkreis mitlesen konnte. Anonymisierung ist wichtig.

    • Aber was nutzt es, wenn in St. Petersburg die „Farmen“ oder AIs sitzen, um Hass und Hetze zu verbreiten? Wie will man TikTok – oder Plattformen, auf denen aus meiner Sicht der meiste Hass und die meiste Hetze verbreitet werden, wie X von Musk oder die Meta-Plattformen Insta und FB von Zuckerberg – dazu bringen, eine Klarnamenpflicht umzusetzen? Und aus meiner Sicht würde damit auch die Grundlage des Internets zerstört werden. Ich möchte keine chinesischen Verhältnisse. Auch wenn neben feindlichen Mächten einige Boomer und Angehörige der Gen X gerade mit Hass und Hetze versuchen zu beweisen, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, bin ich absolut dagegen. Würden die Behörden richtig ermitteln, hätten sie auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung oder Klarnamenpflicht die Handhabe, das zu unterbinden.

  • Warum nicht gleich 30 Jahre? Das ist viel sicherer oder…

  • Dann muss nun aber auch endlich das iCloud Private Relay von Apple verboten werden! Fast jeder iPhone-Nutzer wird das doch aktiviert haben.

  • So oft diskutieren bis es mal klappt? Was soll das? Aber was kann schon die Politik…

  • IP-Adressen scheinen für die Bundesregierung immer noch „Neuland“ zu sein. Wer illegale Dinge vor hat, wird doch als allererstes nach einem Weg suchen, wie er das macht, ohne erwischt zu werden, also dürften nur technisch sehr unbedarfte Leute mit unverschleierter IP-Adresse online gehen. Aber vielleicht ist das ja Absicht, wenn durch diesen „Beifang“ genügend Fälle produziert werden, dass man mit stolzgeschwellter Brust „beweisen“ kann, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich funktioniert und erfolgreich ist. Wirkliche Kriminelle werden dadurch aber wohl kaum ins Netz gehen, sondern nur „kleine Fische“, also z. B. unbedarfte Kinder und Jugendliche, die durch ein Nackt-Selfie oder dergleichen in die Bredouille kommen (bzw. deren Eltern, die dann als Anschlussinhaber wegen Besitz von „Kinderpornografie“ mit einem Bein im Knast stehen…).

  • Jeder, der mal Opfer von online Kriminalität geworden ist, wird dies wohl anders sehen, wie die vielen Meckerer hier im Forum.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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