Infopapier und FAQ jetzt verfügbar
Neue Straftatbestände: Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt liegt vor
Die Bundesregierung treibt ihre Pläne zur Bekämpfung digitaler Gewalt voran und hat nun einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Bereits im März hatte das Bundesjustizministerium angekündigt, insbesondere gegen pornografische Deepfakes schärfer vorgehen zu wollen. Der nun präsentierte Entwurf konkretisiert diese Vorhaben und erweitert sie deutlich.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
Im Mittelpunkt stehen neue Straftatbestände, die gezielt bestehende Lücken im Strafrecht schließen sollen. Künftig soll nicht nur die Verbreitung, sondern bereits das Anfertigen manipulierter Inhalte strafbar sein. Damit reagiert die Regierung auf die bislang schwierige Rechtslage, bei der Betroffene oft nur indirekt gegen Täter vorgehen konnten.
Erfasst werden sollen unter anderem sexualisierte Deepfakes sowie heimlich angefertigte Aufnahmen im öffentlichen Raum. Auch Inhalte, die Personen täuschend echt bei Straftaten zeigen und deren Ansehen schädigen können, sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden. Ergänzend sieht der Entwurf Regelungen gegen digitale Überwachung vor, etwa durch missbräuchlich eingesetzte Ortungstechnik.
Mehr Rechte für Betroffene
Neben dem Strafrecht setzt der Gesetzentwurf verstärkt auf Verbesserungen im Zivilrecht. Betroffene sollen einfacher herausfinden können, wer hinter anonymen Accounts steckt. Dazu ist ein Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen vorgesehen, der unter gerichtlicher Kontrolle steht.
PDF-Downloads
- Gesetzentwurf (Referentenentwurf)
- Synopse zum Gesetzentwurf
- FAQ zum Gesetz gegen digitale Gewalt
- Infopapier zum Gesetz
- Infos zum zivilrechtlichen Verfahren
Zudem sollen Gerichte anordnen können, dass Plattformen vorhandene Daten sichern, um Beweise nicht zu verlieren. Auch zeitweise Accountsperren sind geplant, wenn Nutzer wiederholt gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass einzelne Profile über längere Zeit hinweg gezielt Schaden anrichten.
Mehr Pflichten für Plattformen
Ein weiterer Punkt betrifft internationale Anbieter. Plattformen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sollen verpflichtet werden, Ansprechpartner im Inland zu benennen. Ziel ist es, rechtliche Schritte gegen Anbieter zu erleichtern, die bislang oft schwer erreichbar sind.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit Ländern und Verbänden. Stellungnahmen können bis Ende Mai eingereicht werden.

Toll, wie schnell das jetzt ging nach der Geschichte mit der Schauspielerin. Auf Anpassung und härtere Gesetze bei Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen oder gerechten Verurteilung bei Polizistenmord warten wir wohl vergeblich. Bestes Deutschland aller Zeiten…
Genau….
1+ Traurig aber wahr.
Das waren auch meine Gedanken.
+1
Was soll denn „gerechtere Verurteilung bei Polizistenmord“ sein? Oftmals wird doch das Mordmerkmal „um eine Straftat zu verdecken“ in diesen Fällen festgestellt und damit ist es dann Mord und kein Totschlag. Was willst du mehr? Was auch immer du dir darunter vorstellst: warum ist dir sowas, das alle Jubeljahre mal vorkommt wichtiger, als gegen etwas vorzugehen, das leider heutzutage alltäglich ist?
Das Problem habennleider viele. Sie können nicht das positive im Erreichten sehen sondern schauen stets auf das Negative das sie noch vor sich sehen.
Und da finden sie dann auch immer was Neues.
++1
+1
Wieder so ein toller Stammtisch Spruch.
Bei Polizisten Mord gibt es ausreichend Gesetztesgrundlage und was soll verschärft werden?
Todesstrafe, oder was?
Bzgl Kindesmißbrauch ist auch schon viel passiert, was soll hier noch passieren?
Ob man die Urteile die getroffen werden für ausreichend hält ist eine persönliche Einstellung,
aber es wird niemals alle zufrieden gestellt werden, besonders nicht die nach immer härteren Strafen schreien, oder einem anderen Deutschland.
Das wir ja schon mal hatten und auch dort gab es Morde und Kindesmißbrauch, auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen.
Und bei letzterem bin ich mir sicher, es war da noch viel schlimmer als heute, denn das wurde viel mehr vertuscht, bzw. von den Oberen gedeckt, um ein sauberes Deutschland zu haben.
Siehe Kirche, Kinderheime usw.
Aber in dem angesprochenen Fall, gab es bis jetzt noch gar keinen Straftatbestand und das ist wirklich beschämend. Wie auch solch ein Spruch und Vergleich.
Danke @Tommy
Danke für die richtige Einordnung.
Ganz genau +1
Dann nimm bitte mal die Vergewaltigung, wenn der Täter unter 18 Jahre ist!
Wieso gibt es da NUR Bewährungs“Strafe“?
Das ist einfach krank
Und auf einer Stufe mit der damals nicht vorhandenen Vergewaltigung in der Ehe.
Allgemein ist es auch faszinierend wie Richter mit Bewährung rum werfen, wo ich mir dann denke:
Was denken wohl die Opfer nach so einem Urteil über die Justiz und den Staat.
@HansiSchwansi: Das ist falsch. Auch minderjährige Vergewaltiger haben Haftstrafen bekommen. Bei Vergewaltigungen kommt es aber auf die Sachlage an, wie der Richter dann urteilt. Das Strafrecht unterscheidet hier unterschiedliche Arten. Schwierig ist hier fast immer die Beweislage.
Einfach auswandern, wenn du alles so schlecht findest in Deutschland
Über 30% der jungen Leute mit akademischen Abschluss überlegen mittlerweile genau das.
Ist kein gutes Signal!
Quelle?
korrekt
@Micha: Was für ein populistischer Unsinn. Die Gesetze für die von Dir genannten Taten sind völlig ausreichend. Für „Polizistenmord“, was identisch ist mit Mord bei anderen Personen (warum sollte man das auch unterscheiden?), steht „lebenslänglich“. Darüber wäre dann wohl nur noch die Todesstrafe. Bei Kindesmissbrauch gibt es einen Ermessensspielraum des Richters, aber tatsächlich liegen die Strafen meist am oberen Ende, also immer mit Haft und Psychiatrie. Prozesse wegen Vergewaltigung scheitert mehr an der Beweislage als dass die Strafen unzureichend wären.
Die Freiheit stirbt langsam und leise. Das Erwachen wird später kommen.
Die beschriebenen Mawndungsfälle in allen Ehren, wirklich! Die Umsetzung wird aber zwangsläufig auf die vor jedem Anbieter verpflichtende Offenlegung der Identität aller Nutzer zur Folge haben. Das ist die Klarnamenpflicht durch die Hintertür und beschneidet die Persönlichkeitsrechte aller Bürger. Auch der großen Mehrheit, die einfach nur ihren Sachen im Internet machen ohne andere zu bedrohen, zu verletzen oder zu betrügen. Das gebe ich bei der Meinungsbildung zu bedenken.
Da hängt ja immer noch ein Gericht dazwischen. So einfach wird es nicht sein, bei der braven Lischen Müller den Klarnamen rauszubekommen. Bedank dich bei den ganzen Typen, die digitale Gewalt zu ihrem Hobby gemacht haben, den ganzen Hassredner usw. die das Internet kaputt machen. Stattdessen wird über die „Geschichte mit der Schauspielerin“ geredet.
….und da ist noch gar nichts bewiesen! Also abwarten und sich mit Vorverurteilungen zurück halten. Die Medien haben aber schon gut dran verdient.
Nachdem es eben mit terrorismus und kinderschutz als grund nich geklappt hat muss eben nun ein neuer grund her. Überraschend ist anders
Auch mein Gedanke. Der erste Gesetzesentwurf dazu wurde nur wenige Tage danach vorgestellt. Das lag doch in der Schublade.
Ich war früher auch Team „Ich hab nichts zu verbergen“. Seit dem Missbrauch der Luca-App Daten (Quelle: Diverse Leitmedien und Dokumentation des ZDF dazu) wissen wir leider das unsere Regierung uns bei diesem Themen belügt. Die Gerichte dazwischen sind Makulatur. Leider. Da brauchen wir uns nicht mehr das Maul über die USA zerreißen. Wir sind selbst auf keinem guten Weg.
Mit der Begründung könntest Du Dich auch fragen, warum wir Personalausweise (Klarnamen) haben, wenn sich doch ein Großteil der Menschen an geltendes Recht hält. Da sich immer mehr Straftaten in den digitalen Bereich verlagern werden wir nicht umhin kommen, eine Lösung für die Ermittler zu finden, damit sie geltendes Recht samt der geplanten Erweiterungen und Verschärfungen auch durchsetzen können zu finden. Und das wird aus meiner Sicht nicht ohne Kompromisse gehen.
Nostr!
Gestalten die andere mit Bildern im Netz verunglimpfen, können nicht hart genug bestraft werden. Ich bin für Finger ab