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Zwangswerbung ist nicht deaktivierbar

Bundeskartellamt: Samsungs TV-Reklame „unzumutbare Belästigung“

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Kaum zu glauben: Mit der durch Hersteller, oft erst lange nach dem Kauf eingeblendeten Zwangswerbung auf Smart-TV-Geräten schlagen wir uns jetzt schon seit 2015 herum. Damals fing Samsung damit an eigenmächtige Werbeunterbrechungen bei der Wiedergabe privater Videoinhalte einzublenden.

Richtig Fahrt aufgenommen hat das Thema jedoch erst im darauf folgenden Jahr. Im Sommer 2016 berichtete ifun.de damals über den Rollout kleiner Werbeeinblendungen, die bei vielen Anwendern plötzlich im On-Screen-Menü auftauchten und Samsungs Pläne, diese europaweit auszurollen.

Die Krone setze Samsung jedoch erst im März 2020, also vor einem guten halben Jahr auf. Damals fielen die Koreaner erneut durch die Einblendung von Zwangswerbung auf den eigenen Smart TV-Modellen auf, die anders als die werbefinanzierten Kindle-Ebook-Reader nicht zum Sonderpreis, sondern zum üblichen Normalpreis verkauft wurden – und werden.

Im März traute das Netz seinen Augen nicht

Die Sichtung, die Job Plas damals auf dem Kurznachrichtenportal Twitter teile hatte Symbolcharakter. Nicht unbedingt wegen des knallgelben Netto-Banners, sondern weil Samsungs deutscher Support überraschend auf die öffentlich vorgebrachte Kritik reagierte – wenn auch nur mit einem Schulterzucken.

So heißt es von Samsung Deutschland:

Die Werbung auf unseren Smart TVs wird nur im Smart Hub eingeblendet. An anderen Stellen ist der Werbebanner nicht zu sehen. Dein Fernsehgenuss wird während des laufenden Programms also nicht getrübt. Generell deaktivieren lässt sich der Banner im Smart Hub nicht. Wir danken dir für dein Feedback und versichern dir, dass Samsung Kundenrückmeldungen in der Produktentwicklung berücksichtigt.

Bundeskartellamt spricht von „unzumutbarer Belästigung“

Eine Position, die das Bundeskartellamt so nicht gelten lassen will. So hat die Behörde im Gespräch mit Spielgel Online nun zu Protokoll gegeben, dass Werbe-Einblendungen in dieser Form eine „unzumutbare Belästigung“ darstellen würden und mit Blick auf §7, Satz 1 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig sind.

Von Spiegel Online-Redakteur Jörg Breithut zur Stellungnahme aufgefordert hat Samsung leider auf einen Kommentar verzichtet.

So lange Samsung noch nicht in die Schranken gewiesen wurde, müssen sich betroffene Kunden selbst helfen. Wer kein Netzwerkweiten Werbeblocker wie Pi-Hole aufsetzen möchte, kann die Domain samsungsads.com in seinem Router blocken oder das Werksmenü aktueller Samsung-Fernseher bemühen, um Banner-verursachende Funktionen zu deaktivieren.

Zum Thema:

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02. Okt 2020 um 17:37 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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