Produktsicherheit, Design und Empfehlungssysteme
Suchtfördernde Belohnungen: EU-Kommission ermittelt gegen Shein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen den Onlinehändler Shein eingeleitet. Grundlage ist der Digital Services Act, der große Onlineplattformen zu besonderen Sorgfaltspflichten verpflichtet.
Produktsicherheit, Design und Empfehlungen
Die Untersuchung richtet sich unter anderem gegen mögliche Defizite bei der Verhinderung illegaler Produkte, gegen als suchtfördernd eingestufte Gestaltungsmechanismen sowie gegen eine unzureichende Transparenz der eingesetzten Empfehlungssysteme.
Im Fokus steht zunächst, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Shein nutzt, um den Verkauf verbotener Waren in der Europäischen Union zu unterbinden. Dazu zählen auch Inhalte, die als Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern gewertet werden könnten, etwa Produkte mit kindlichem Erscheinungsbild. Die Kommission prüft, ob bestehende Kontrollmechanismen ausreichend sind und ob Risiken für Minderjährige angemessen berücksichtigt werden.
Suchtfördernde Belohnungssysteme
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung der Plattform. Die Kommission sieht Anhaltspunkte dafür, dass Belohnungssysteme wie Punkte oder andere Anreize zu einer intensiveren Nutzung führen können. Solche Mechanismen können sich nach Auffassung der Behörden negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer auswirken und Fragen des Verbraucherschutzes berühren. Shein muss daher darlegen, welche Maßnahmen zur Begrenzung dieser Effekte vorgesehen sind.
Zudem wird untersucht, wie transparent die Empfehlungssysteme des Unternehmens arbeiten. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen dazu, die zentralen Kriterien ihrer Algorithmen offenzulegen und mindestens eine leicht zugängliche Alternative anzubieten, die nicht auf Profilbildung basiert. Ob Shein diese Vorgaben erfüllt, ist Teil der laufenden Prüfung.
Die formelle Eröffnung des Verfahrens bedeutet noch keine Vorentscheidung. Die Kommission kann nun weitere Informationen anfordern, Interviews führen oder andere Untersuchungsmaßnahmen ergreifen. Auch vorläufige Maßnahmen oder Verpflichtungszusagen des Unternehmens sind möglich. Eine feste Frist für den Abschluss des Verfahrens sieht der Digital Services Act nicht vor.
Zum Nachlesen:
- EU plant Maßnahmen gegen Online-Handel aus Asien
- Nach Abmahnung: Auch Shein muss nachbessern
- Manipulative Verkaufsmethoden: Verbraucherschützer gegen SHEIN
Hhmmm…
Wieso nichts gegen US Firmen?
Insta & Co. ?
vielleicht sollten die sich mal die Doku auf Netflix:
– Das Dilemma mit den sozialen Medien
angucken.
PS:
Jugendliche und Fifa mit den Spieler Packs?