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EU-Kommission macht Druck

Steuervorteile für Apple: Irland wird vor Gericht zitiert

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Irland muss sich wegen der Nichtrückforderung der Apple gewährten und laut einem Beschluss der Europäischen Kommission illegalen Steuervorteile in Höhe von 13 Milliarden Euro vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die EU-Kommission geht diesen Schritt infolge der Tatsache, dass Irland dem zuvor erfolgten Beschluss der Kommission diesbezüglich nicht Folge geleistet hat.

apple-geld

Konkret gelangte die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr zu der Ansicht, dass die Steuervorteile für Apple in Irland nach den EU-Beihilfevorschriften unrechtmäßig waren, da Apple so wesentlich weniger Steuern als andere Unternehmen zahlen musste. Irland hat gegen den von Apple-Chef Tim Cook als „politischer Scheißdreck“ kommentierten Kommissionsbeschluss zwar Rechtsmittel eingelegt, wird dadurch jedoch nicht von seiner Pflicht, die unrechtmäßigen Beihilfen zurückzufordern, freigestellt. Korrekterweise hätte das Land den Betrag zurückfordern und beispielsweise bis zum Abschluss der EU-Gerichtsverfahren auf einem Treuhandkonto deponieren müssen.

Der aktuelle Beschluss hat keinen Einfluss auf die ausstehende Entscheidung über den Einspruch Irlands, diese dürfte sich noch weit ins kommende Jahr hineinziehen. Bislang steht noch nicht einmal fest, in welcher Höhe Irland exakt Beihilfe an Apple geleistet hat, die Berechnung diesbezüglich will das Land im März 2018 abschließen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager kommentiert den Vorgang:

Irland muss bis zu 13 Mrd. EUR an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen von Apple zurückfordern. Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise noch immer nicht zurückgefordert. Wir verstehen natürlich, dass die Rückforderung in bestimmten Fällen komplexer sein kann als in anderen, und wir sind stets zur Unterstützung bereit. Die Mitgliedstaaten müssen aber ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Wiederherstellung des Wettbewerbs erzielen. Deshalb haben wir heute beschlossen, Irland wegen Nichtumsetzung unseres Beschlusses an den Gerichtshof zu verweisen.

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04. Okt 2017 um 15:54 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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